das hiesige Polizeiamt mittelst Abschrift der Lizenz und Tergal Nota (resp. Bescheid) zu verständigen und Georg Feldbauer zur Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts vorzuladen. 1980. Johann Rooler um Bewilligung zum Betriebe des Viktualienhandels. Bei dem hierortigen Bestande von 42 Viktualienhändlern und 16 Fragnern stellt sich in Rücksicht auf den Lokalbedarf eine bedeutende Uebersetzung dieser Gewerbszweige hierorts heraus, welcher Umstand auch aus Anlass eines gleichen Gesuches von der hohen kk. Statthalterey mit Erlaße vom 3. Dezember 1858 Z. 19329 anerkannt wurde. Demnach findet sich der Gemeinderath nach den Bestimmungen des h. Ministerial Erlaßes vom 17. Jänner 1853 Z. 434 nicht in der Lage, diese Anzeige über die Ausübung des Viktualienhandels in Steyr anzunehmen. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterey
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