Ratsprotokoll vom 8. April 1859

in welchem Zeitraume diese Pfründen nach Maßgabe der M. V. Fonds Kassakräfte besetzt werden können, indem es angezeigt ercheint, mit der Besetzung nicht zu lange zu warten, dieselbe aber nur allmälig eintretten zu lassen. Diese Äußerung wird binnen 14 Tagen gewärtigt. ad Num 600 Beschluß des Gemeinderathes dto 22. Februar 1859, daß bei der hohen kk. Statthalterey angesucht werde, daß die dem Vorschußkapitale pr 6000 fl nach fehlenden 1400 fl nachträglich aufgenommen werden dürfen, da dringende Zalungen eine solche Capitalsaufname erheischen. Ist dießfalls die geeignete Vorstellung an die h. kk. Statthalterey zu erlassen. 1809. Bericht der Armen Instituts Rechnungsführung, bezüglich der Bestimmungen des Trägerlohns für die Armenleichen. Der in diesem Berichte gemachte Vorschlag wird gemeinderäthlich genehmiget und es ist Herrn Todtenprokurator Donke mit Dekret bekannt zu geben, daß vom 1. May

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