in welchem Zeitraume diese Pfrün- den nach Maßgabe der M. V. Fonds Kassakräfte besetzt werden können, indem es angezeigt ercheint, mit der Besetzung nicht zu lange zu warten, dieselbe aber nur all- mälig eintretten zu lassen. Diese Äußerung wird binnen 14 Tagen gewärtigt. ad Num 600 Beschluß des Gemeinderathes dto 22. Februar 1859, daß bei der hohen kk. Statthalterey angesucht werde, daß die dem Vorschußka- pitale pr 6000 fl nach fehlenden 1400 fl nachträglich aufgenommen werden dürfen, da dringende Zalungen eine solche Capitalsaufname er- heischen. Ist dießfalls die geeignete Vor- stellung an die h. kk. Statthalterey zu erlassen. 1809. Bericht der Armen Instituts Rechnungsführung, bezüglich der Bestimmungen des Trägerlohns für die Armenleichen. Der in diesem Berichte gemachte Vorschlag wird gemeinderäthlich genehmiget und es ist Herrn Todten- prokurator Donke mit Dekret bekannt zu geben, daß vom 1. May
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