Ratsprotokoll vom 22. März 1859

l.J. Z. 552 hieramts überreichten Gesuches um Ertheilung der Konzession zum Handel und italienischen Früchten in Steyr erhalten Sie, H. Georg Ruppe, hiemit die Verständigung, daß nach Einvernehmung des Gemeinderathes diesem Begehren aus dem Grunde keine Folge gegeben werden könne, weil bei dem hierortigen Bestande von 10 Spezereyhändlern nicht im entferntesten ein lokales Bedürfniß zur Errichtung einer concessionirten Südfrüchtenhandlung vorhanden ist, weil ferners die Ertheilung eines speziellen Handlungsbefugnisses außer den Provinzialhauptstädten gesetzlich nicht gestattet ist, endlich weil die Ausübung eines personellen Handlungsgewerbes nur dem Befugten nicht aber einen Dritten zugestanden werden kann, der Gesuchsteller aber am persönlichen Betrieb des gebethenen Handelsgeschäftes deßhalb gehindert wäre, weil er laut Note des k.k. Bezirksamtes Wels vom 18. l.Mts Z. 980 bereits

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