Ratsprotokoll vom 22. März 1859

Holz und Licht dann für den Mann eine Bürgerpfründe für das Weib eine Bruderhauspfründe verbunden ist, dagegen aber gefordert wird, daß der Bewerber für diese Stelle verheurathet und im vorgerückten Alter sey, die Eigenschaft Armuth und Erwerbsunfähigkeit für Verleihung der Pfründe besitzen, übrigens aber ein ordentliches rechtschaffenes und moralisches Leben und die Fähigkeit des Lesens und Schreibens nachzuweisen haben. Die Gesuche um diese Stelle sind bis 15. April l.J. einzureichen und in Vorlage zu bringen; die neue Stelle ist bis 1. May d.J. anzutretten. Josef Wagner ist von seiner Enthebung und Versetzung in den Ruhestand vom obigen Tage an, mit geeigneten Dekret zu verständigen, sowie das Expedit für erwähnte Verlautbarung zu sorgen hat. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Refrt. Sekretär Aichinger. 1308. Indors. der k.k. Kreisbehörde

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2