Publikum dringend herausstellt in dieser Sache Abhilfe zuschaffen, so stelle ich den Antrag ein löblicher Gemeinderath wolle beschließen, den Obmann des Bruderhauses, Josef Wagner, seiner Stelle zu entheben, ihm seine zweite Pfründe pr. 8 xr C.M. als Obmann zu entziehen, seine Bürgerpfründe mit 10 xr C.M. aber ihm zu belassen. Ferner beantrage ich, daß Josef Wagner auch vom Hause entfernt und ihm der Unterstand im Bürgerspitale angewiesen werde. Nach der vorliegenden Eingabe wird der frühere Hausbesitzer Roman Huber als das tauglichste Individuum für die Obmannsstelle bezeichnet. Ich stimme dieser Bezeichnung bey, und trage aber darauf an, daß man die Verleihung dieser Stelle in den Alpenbothen und von der Kanzel mit dem Bemerken verlautbare, daß mit dieser Stelle freie Wohnung
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