Ratsprotokoll vom 22. Februar 1859

772. Josef Breslmayr um Einverleibung der Uebertragung des Pfandrechtes rücksichtlich des für Maria Exl bei der Karl Hammer'- schen Schneidergerechtsame haftenden Capitals pr 200 fl CMz zu Gunsten des Jakob Schorn. Diesem Gesuche kann aus dem Grunde keine Folge gegeben werden, weil durch eine vollen Glauben verdienende Urkunde nicht nachgewiesen erscheint, daß das Capital pr 200 fl CMz um dessen pfandrechtliche Uebertragung es sich vorliegend handelt, in die Verlassenschafts Abhandlung nach Jakob Schorn einbezogen worden und Gesuchsteller berechtigt sey, das Begehren um die gebetene pfandrechtliche Eintragung für Jakob Schorn zu stellen. Dieser abschlägige Bescheid ist gewerbbüchlich zu notiren. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung, mittelst Orig. Bescheid, sowie Herr Gesuchsteller zu Handen des kk. Notars Hr. Frz. Kiderle in Steyr rathschl. zu verständigen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2