Ratsprotokoll vom 22. Februar 1859

daß er berechtigt sey, als Manda- tar oder Rechtsnachfolger der Juliana Stelzlmayr für dieselbe ein derartiges Begehren ein- zubringen. Dieser abschlägige Bescheid ist gewerbbüchlich zu notiren. Hievon sind die Gewerbproto- kollsführung sowie Gesuchsteller zu Handen des kk. Notars Herrn Paul Buberl in Steyr unter Aushändigung sämtl. Beilagen rathschl. zu verständigen. 845. Alois Kleinheits um Löschung sämt- licher auf seinem Bäckengewerbe im Gewerbprotokolle folio 5 haften- den Geld u sonstigen Lasten. Auf Grund der orig. Einantwor- tungs Urkunde des kk. städt. deleg. Bezirksgerichts Steyr vom 19. Septbr. 1856 Z. 5491 wird die Ein- tragung der Löschung 1. Der Forderung der Elisabeth Fürst auf Notariatsakt vom 11. Dezember 1852 an Kaufschillingsrest pr 400 fl CMz. 2. Der zu Folge Erklärung vom 6. Septbr.

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