Ratsprotokoll vom 22. Februar 1859

daß er berechtigt sey, als Mandatar oder Rechtsnachfolger der Juliana Stelzlmayr für dieselbe ein derartiges Begehren einzubringen. Dieser abschlägige Bescheid ist gewerbbüchlich zu notiren. Hievon sind die Gewerbprotokollsführung sowie Gesuchsteller zu Handen des kk. Notars Herrn Paul Buberl in Steyr unter Aushändigung sämtl. Beilagen rathschl. zu verständigen. 845. Alois Kleinheits um Löschung sämtlicher auf seinem Bäckengewerbe im Gewerbprotokolle folio 5 haftenden Geld u sonstigen Lasten. Auf Grund der orig. Einantwortungs Urkunde des kk. städt. deleg. Bezirksgerichts Steyr vom 19. Septbr. 1856 Z. 5491 wird die Eintragung der Löschung 1. Der Forderung der Elisabeth Fürst auf Notariatsakt vom 11. Dezember 1852 an Kaufschillingsrest pr 400 fl CMz. 2. Der zu Folge Erklärung vom 6. Septbr.

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