Ratsprotokoll vom 22. Februar 1859

eintretten könnte. Da der Stifter nach seiner Anord- nung eine Vergrößerung des Stif- tungskapitals nicht im Sinne hatte, sondern eine höhere Betheilung der Armenpfründner im Auge hatte, so beschließt der Gemeinde- rath, daß in Hinkunft die Mehr- betheilung der Armenpfründner statt auf ein Monat, auf vier Monate ausgedehnt werde, und zwar in so lange bis der bare Kassarest aufgezehrt sein wird. Es sind demnach diese Pfründner in Hinkunft in den Wintermona- ten November, Dezember, Jänner und Februar mit zwanzig Neu- kreuzer zu betheilen, wozu die Armen Instituts Rechngsführung die Weisung mit dem Beisatze erhält, mit dieser Betheilung in diesem Monate Februar zu be- ginnen. 794. Note des kk. Bezirksamtes Weyer mit dem Theilbetrage pr 19 fl 16 5/10 xr von den rückständigen Verpflegs Ko- sten für Franz Gruber u. Juliana Kanner. Wird zur Wissenschaft genommen

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