Ratsprotokoll vom 22. Februar 1859

eintretten könnte. Da der Stifter nach seiner Anordnung eine Vergrößerung des Stiftungskapitals nicht im Sinne hatte, sondern eine höhere Betheilung der Armenpfründner im Auge hatte, so beschließt der Gemeinderath, daß in Hinkunft die Mehrbetheilung der Armenpfründner statt auf ein Monat, auf vier Monate ausgedehnt werde, und zwar in so lange bis der bare Kassarest aufgezehrt sein wird. Es sind demnach diese Pfründner in Hinkunft in den Wintermonaten November, Dezember, Jänner und Februar mit zwanzig Neukreuzer zu betheilen, wozu die Armen Instituts Rechngsführung die Weisung mit dem Beisatze erhält, mit dieser Betheilung in diesem Monate Februar zu beginnen. 794. Note des kk. Bezirksamtes Weyer mit dem Theilbetrage pr 19 fl 16 5/10 xr von den rückständigen Verpflegs Kosten für Franz Gruber u. Juliana Kanner.Wird zur Wissenschaft genommen

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