Ratsprotokoll vom 22. Februar 1859

Verwalter um Herstellung der zersprungenen Bruderhausglocke. Der Zustand dieser Glocke ist unverweilt zu untersuchen und im Falle der entsprechende Ko- stenanschlag anzufertigen und vorzulegen. Es ist demnach ein sachverständiger Glockengießer anzuweisen die Glocke zu untersuchen und den Be- fund hierüber nebst den allfälligen Kostenanschlag binnen acht Tagen vorzulegen. 600. Die Stadtpfarrkirchen Rechnungs- führung äußert sich ad Num 6820 bezüglich der dem Maurermeister Karl Gutbruner für die bei der Stadtpfarrkirche hergestell- ten Abschlußmauer mit den Holz- lagen angewiesenen 1. Zalungsrate. Bei Berathung dieser Ange- legenheit wurde in Anregung gebracht, jene 1400 fl bei der Spar- kasse noch in Anspruch zu nehmen, welche von der bereits bewilligten Vorschußsumme von 6000 fl noch zu ent- lehnen wären, und dießfalls die geeig- nete Vorstellung höheren Orts zu veranlassen.

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