Verwalter um Herstellung der zersprungenen Bruderhausglocke. Der Zustand dieser Glocke ist unverweilt zu untersuchen und im Falle der entsprechende Kostenanschlag anzufertigen und vorzulegen. Es ist demnach ein sachverständiger Glockengießer anzuweisen die Glocke zu untersuchen und den Befund hierüber nebst den allfälligen Kostenanschlag binnen acht Tagen vorzulegen. 600. Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung äußert sich ad Num 6820 bezüglich der dem Maurermeister Karl Gutbruner für die bei der Stadtpfarrkirche hergestellten Abschlußmauer mit den Holzlagen angewiesenen 1. Zalungsrate. Bei Berathung dieser Angelegenheit wurde in Anregung gebracht, jene 1400 fl bei der Sparkasse noch in Anspruch zu nehmen, welche von der bereits bewilligten Vorschußsumme von 6000 fl noch zu entlehnen wären, und dießfalls die geeignete Vorstellung höheren Orts zu veranlassen.
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