und ist eine Abschrift hievon der löblichen geistl. Vogtey mit dem Ersuchen zuzustellen, nach Vollendeter Arbeit die Anzeige hievon anher zu machen, damit die Collaudirg. und Ausstellung des Befundszer- tifikats veranlaßt werden kann. 643. Leopold Degenfellner um Zah- lungs Anweisung seiner vom Aicheterschulhausbaue herstam- mende Restforderung pr 133 fl 57 xr CMz. oder 1406 fl 94 7/10 xr Ö.W. Nachdem für die Verausgabung des Betrages für die Mehrbau- ten bei dem Schulhause in Aichet die höhere Genehmigung erst mit Er- laße vom 9. März 1858 Z. 1564 erfolgte, demnach die Einhebung der entfallenden Bausumme nicht mehr in die Repartition der Schulkosten pro 1858 einbezogen werden konnte und erst mit der heurigen Schul- konkurrenzsteuerzalung flüßig gemacht werden kann, so wird der Ersteher ersucht, noch insolange Nachsicht zu tragen, bis der nöthige Betrag mit der Schulkonkurrenz-
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