mit Int. Dekret zu verständigen. Sämtl. Beilagen bleiben zurück. Von diesem Erlaße ist Herr Kanzellist Karl durch Vorhalt mit dem Bemerken zu verständigen, daß einem auswärtigen Bräuer ein Ausfuhrs Lieferschein ohne ämtliche Anordnung nicht ertheilt werden dürfe. 484. Georg Hupfer, Nagelschmid und Hausbesizer um Erwirkung der Aufnahme in den oestr. Staatsverband. Dem Gesuchsteller Herrn Georg Hupfer wird in Folge dieses Einschreitens rathschl. bedeutet, daß dieses Gesuch mit den seinem ersten Einschreiten de prs. 12. Jänner 1858 Z. 191 angeschlossen gewesenen Beilagen nämlich seinem Taufscheine, Religions- und Sittenzeugnisse, Verdienstzeugniß, dem Kaufvertrage um das Haus No. 356 in Wieserfeld samt Quittung über den bezalten Kaufschillings Antheil – ferners mit der dem Gesuchsteller hieramts ertheilten Urkunde über dessen bedingte Aufnahme in den hiesigen Gemeinde Verband ergänzt werden müsse, bevor selbes zur höheren Vorlage gebracht werden
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