Ratsprotokoll vom 1. Februar 1859

und Veröffentlichung dieser Pfründe vorschriftsmäßig, und mit der Be- merkung zu veranlassen, daß auf diese Pfründe nur wirkliche Bürger der Stadt Steyr oder deren zurück- gelassenen Familien, wenn sie nach- weisen können, daß sie ohne ihr Ver- schulden in Armuth gerathen sind, An- spruch haben. Das Competenten Protokoll ist s.Z. vorzulegen. Der Herr Testaments Exekutor Johann Nutzinger ist mittelst Int. Dekret zu verständigen. 284. Äußerung der beiden geistl. Vogtheien bezüglich der Erhöhung der Todtenbeschau- Taxe. Da nach dieser Äußerung kein Grund für die Erhöhung dieser Taxe vorliegt, so ist dem Bittsteller auf sein überreich- tes Gesuch dto. 13. Nov. 1858 Z. 6200 ab- weislich zu verbescheiden. 600. Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsfüh- rung äußert sich zur Z. 6820 ao. 1858 be- züglich der dem Maurermeister Karl Gutbruner für die bei der Stadtpfarr- kirche hinzustellten Abschlußmauer mit den Holzlagen angewiesene 1. Zalungsrate. Bei den dargethanen, und sich seit

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