Ratsprotokoll vom 1. Februar 1859

und Veröffentlichung dieser Pfründe vorschriftsmäßig, und mit der Bemerkung zu veranlassen, daß auf diese Pfründe nur wirkliche Bürger der Stadt Steyr oder deren zurückgelassenen Familien, wenn sie nachweisen können, daß sie ohne ihr Verschulden in Armuth gerathen sind, Anspruch haben. Das Competenten Protokoll ist s.Z. vorzulegen. Der Herr Testaments Exekutor Johann Nutzinger ist mittelst Int. Dekret zu verständigen. 284. Äußerung der beiden geistl. Vogtheien bezüglich der Erhöhung der TodtenbeschauTaxe. Da nach dieser Äußerung kein Grund für die Erhöhung dieser Taxe vorliegt, so ist dem Bittsteller auf sein überreichtes Gesuch dto. 13. Nov. 1858 Z. 6200 abweislich zu verbescheiden. 600. Die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung äußert sich zur Z. 6820 ao. 1858 bezüglich der dem Maurermeister Karl Gutbruner für die bei der Stadtpfarrkirche hinzustellten Abschlußmauer mit den Holzlagen angewiesene 1. Zalungsrate. Bei den dargethanen, und sich seit

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