6. Note des k.k. 14. Lin. Inft. Regmts. Erganzungs Bezirks Commando mit der Eröffnung, daß die provisorische Belassung des Polizeiwachtmeisters Johann Wanzner auf seinen dermaligen Dienstposten keinem Anstande unterliegt. Dessen Herr Polizeiwachtmstr. Wanzner mittelst Abschrift zu verständigen. Nach vollstreckter Reservepflicht des Genannten ist um seine definitive Bestätigung in seiner hierämtl. Stelle hohen Orts einzuschreiten. 6763. Kreisbehördl. Intimation des hohen Statthalterei Erlaßes mit dem Bedeuten, daß dem Georg Ruppe der stabile Handel mit italienischen Früchten in Steyr, in so ferne sich derselbe auf den Verschleiß von Pomeranzen, Citronen, Feigen beschränken will, gegen Lösung des Erwerbsteuerscheines unverwehrt bleibe. Herr Georg Ruppe mit Intimat. Dekret hievon zu verständigen. 63. Anna Lahrhuber um Gestattg. des innwohnungsweisen Aufenthaltes im obigen Hause. Diesem Gesuche kann bei dem Umstande, als Exhibentin nicht dokumentirt nachweiset, welche Sustentations-
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