bei der im hies. Markthüttenbuche folio 836 aufscheinenden Markthütte. Auf Grund der orig. Bestätigung des k.k. Kreisgerichtes Steyr vom 14. August 1858 Z. 1381 wird die Eintragung des Eigenthumsrechtes zu Gunsten der Maria Rauner auf die im städt. Gewerbprotokolle folio 284 angetragenen Bortenmachergerechtsame um den Normalpreis dieses Gewerbes dann auf die im Markthüttenprotokolle folio 836 aufscheinende Markthütte gegen Entrichtung der für letztere Eintragung entfallenden, beim städt. Kassaamte zu zalenden Gebür bewilliget. Gaffl E. Mayr Aichinger Sekr. Johann Amort Franz Karl Schriftführer
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