Abschrift beigebrachte Handwerksamte nicht für eine Glaser Innung in Steyr Geltung hat, so erhält der Herr Innungs Vorsteher den Auftrag, binnen vier Wochen unter Vorlage einer für die Glaser Handwerk in Steyr zu bestimmenden Handwerks Ordnung in duppl. um Erwirkung der hochortigen Bestätigung derselben hieramts einzuschreiben. 6371. Josef Lüftinger, um Aufname in den hiesigen Gemeinde Verband. Herr Josef Lüftinger wird hiemit in Folge Gemeinderathsbeschlußes vom heutigen Tage in den Verband der Gemeinde Steyr gegen Erlag der beim städt. Kassaamte zu erlegenden Taxe pr. 10 fl C.M. aufgenommen. 6435. Karl Eder um Aufnahme in den hies. Gemeindeverband. In Folge Gemeinderathsbeschlußes vom heutigen Tage wird Herr Karl Eder in den Verband der Gemeinde Steyr gegen Erlag der vorgeschriebenen Aufnahmstaxe von fl 10 welche beim städt. Kassaamte zu entrichten ist, – aufgenommen. 6418. Marie Rauner um Einverleibung ihres Eigenthumsrechtes bei der im Gewerbprotokolle folio 284 angetragenen bürgl. Bortenmachergerechtsame, dann
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