und die Unterlehrer in dieser Richtung zu vernehmen und deren Erklärung abzufordern. Letztere haben auch noch anzugeben ob sie die Befähigungszeugnisse für Hauptschullehrer besitzen oder nicht, und ob sie im letzteren Falle dieselben nachzutragen gesonnen wären. Uebrigens ist Herr Oberlehrer Irk weiters zu beauftragen, die Zahl der Schulkinder in den letzten zehn Jahren in einem Ausweise hereinzugeben. Ferners ist das k.k. Kreisbauamt zu ersuchen, das Schulgebäude zu untersuchen, ob der nöthige Fassungsraum zur Unterbringung der zu den vorgeschriebenen 4 Klassen bestimmten Lehrzimmer vorhanden ist, so auch die Höhe und sonstige Beschaffenheit derselben im Sinne des hohen Statthalterei Erlaßes anzugeben, und ebenso die dießfalls erforderlichen von der Gemeinde vorzunehmenden Adaptirungen zu erheben und an die hohe Statthalterei über alles zu berichten. Das k.k. Kreisbauamt wird weiters noch zu ersuchen sein, den Tag der zu pflegenden Erhebung hieher bekannt zu geben, um derselben beiwohnen zu können.
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