städt. Gewerbprotokolle folio 193 vorgetragene verkäufliche Messerer- gerechtsame auf eine letztwillige An- ordnung gründet, so kann bei dem Umstande, als diesem Gesuche die Ein- antwortung des Nachlaßes des verstorb. Georg Stelzlmayr nicht beigeschlossen ist, diesem Ansuchen in Gemäßheit des § 797 a. b. Gbchs. keine Folge gegeben werden. Dieser abschl. Bescheid ist im Gewerbproto- kolle zu notiren. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner 5865. Äußerung der geistliche Vogtey der Vorstadtpfarrkirche über die Mög- lichkeit der Zalungsleistung pr. 1093 fl 30 xr für die Restaurirungsarbeiten im Innern der Kirche. Die Äußerung ist mit Bericht an die k.k. Kreisbehörde zu leiten. 5907. Bernhard Benedikt um Auszalung der Remuneration pr. 25 fl C.M. für seine Tochter Marie für das Schuljahr 1857/8. Das städt. Kassaamt wird angewiesen für Maria Benedikt den Betrag von 25 fl C.M. gegen Quittung auf Rechnung der Schulkonkurrenz auszuzalen. 5572. Rev. Konto des Michael Eppinger pr. 5 fl 19 xr C.M. für Schmidarbeiten in die Stadtpfarrkirche. Der Stadtpfarrkirchen Rechgsführg. zur Zalung. 5857. Franziska Grillnauer um Betheilung aus dem
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2