eines Zwirnlerbefugnisses. Der Gesuchstellerin Anna Angermayr wird hiemit die Bewilligung ertheilt, sich mit dem frei gegebenen Handel mit Zwirn, leinenen Bändern und Baum- wollgarne im Stadtbezirke Steyr be- schäftigen zu können, wobei jedoch be- merkt wird, daß nach den Regierungs- Entscheidungen vom 13. Febr. 1829 Z. 1769 und 26. April 1832 Z. 11231 dieser Handel auf selbst erzeugte Zwirn und Bänder sowie auf selbst gesponnenes Baum- wollgarn beschränkt ist und jede Aus- dehnung dieses gesetzlichen Befugnisses eine Gewerbstörung begründen würde. Wegen Bemessung der Erwerbsteuer hat sich Gesuchstellerin hieramts zu melden. 5722. Moritz Kronberger um Verleihung eines pers. Uhrgehäusmacherbefugnisses. In Folge Ihres Einschreitens de prs. 21. Oktbr. l.J. 5722 und nach Einvernahme des Gemeinderathes wird Ihnen, Herr Moritz Kronberger hiemit ein personel- les Befugniß als Uhrgehäusmacher für den Stadtbezirk Steyr verliehen und Sie haben sich nach erlangter Rechts- kraft dieses Bescheides hieramts wegen Bemessung Ihrer Erwerbsteuer zu melden. Hiergegen steht den sich beschwert Erachtenden der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden u. binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist.
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