Ratsprotokoll vom 21. September 1858

Translatus 23604 dl an eine Ermäßigung der gegen- wärtigen außerordentlichen Ge- meindebelastung durch Umlagen und Verzehrungssteuer Zuschläge gar nicht gedacht werden kann, son- dern vielmehr eine Steigerung der Einnahmsquellen dringend gebothen erscheine, ist einleuchtend; indem durch diese außerordentliche Belastung nach dem bisherigen Ausmaße, und zwar durch: a. die 20% Gemeindrumlage bei 5900 fl b. die Wohnzinskreuzer 1155 fl c. die Verzehrungssteuerzuschlä- ge zu 25% von Bier und zu 20% von Wein, Obstmost und Fleisch beiläufig 6000 fl zusammen also nur ein Ertrag Von etwa 13.055 fl erreicht werden kann 13. 055 fl wornach dann noch ein Defizit von 10549 fl verbleiben wird, welches jeder Bedeckung entbehrt. Eine noch höhere Spannung sowohl dieser Umlagen und Zuschläge, als auch der besonderen 10 % Schulko- sten Repartition würde die gesun- kenen Kräfte der meisten hiesigen Steuerpflichtigen übersteigen, und darf daher auch gar nicht versucht werden.

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