Ratsprotokoll vom 21. September 1858

und daß es demnach den einzelnen Innungen oder Kommunen für sich bevorstehe, für den Fall, als sie sich durch die vom Gemeinderathe un- ter Vorbehalt der höheren Genehmi- gung getroffene Verfügung, daß der Gemeindezuschlag für das Ver- waltungsjahr 1859 von der Ver- zehrungssteuer in gleichem Pro- zentualausmaße wie im laufenden Jahre eingehoben werden solle, be- schwert erachten würden, jede in einer abgesonderten Vorstellung die dagegen obwaltenden Gründe hieramts vorzubringen. 5108. Kassaamt berichtet, daß dem Michael Huber Fleischer in der Straß in N.Ö. der Pachtschilling für die hie- sige Oehlbergfleischbank No 6 pro 1858 mit 25 fl CMz nicht hereingebracht werden könne. In Folge Gemeinderathsbeschluß vom 21. l.Mts. ist der bei Michael Huber pro 1858 aushaftende Pacht- schillingrückstand im Betrag Von fl 25 in Abschreibung zu bringen. Wegen weiterer Verpachtung der Öhlbergfleischbank No 6 ist das Ge- eignete zu veranlassen. Dessen das Kassaamt rathschl. zu verständigen.

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