eines solchen Ausschankes aus Anlaß eines gleichen Gesuches bestätigte, kann diesem Getuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die hohe kk. Statthalterei offen, der binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 5117. Martin Sawords um eine achtwöchentliche Aufenthaltsbewilligung für Julianna Pfeiffer auf Kosten des Bittstellers. Diesem Gesuche kann bei dem Umstande, als weder Gesuchsteller noch Juliana Pfeiffer die gehörigen Nachweise liefern, daß sie die Kosten des hierortigen Aufenthaltes zu bestreiten in der Lage sind, keine Folge gegeben werden. 4758. Vorstellung der hies. Bräumeister, Wirthe u. Fleischhauer gegen den 25 % Gemeindezuschlag auf die Verzehrungssteuer. In Folge dieses Einschreitens wird den Impetranten mit Rathschlag der zu Handen des Erstunterfertigten Herrn Johann Haratzmüller zuzustellen ist, bedeutet, daß eine derartige CollektivEingabe mehrerer Innungen als unstatthaft zurückgewiesen werden müsse
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