Ratsprotokoll vom 21. September 1858

mit Anna Kinninger. Diesem Gesuche kann wegen mangelndem Nachweise eines gesicherten Lebenserwerbes, der auch zur Erhaltung einer Familie hinreichend erscheint, keine Folge gegeben werden. 4745. David Weigner bittet wiederholt um seine bücherliche Besitzesanschreibung auf die von der Theresia Krejpska erkauften bürgerl. Messerergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 4. July l.J. wird das Eigenthumsrecht auf das bisher von Theres Krejpska besessene Messerergewerbe zu Gunsten des Herrn David Weigner um den Normalwerth im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr folio 192 eingetragen. 5035. Marie Anna Bogengruber um innwohnungsweisen Aufenthalt. Gegen genaue Befolgung der bestehenden Polizeivorschriften bewilligt. 4757. Karl Walter um pers. FriseurBefugniß. Wird Herrn Karl Walter nach Einvernahme des Gemeinderathes ein pers. Friseurbefugniß für Steyr hiemit verliehen, und hat sich derselbe wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden.

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