Ratsprotokoll vom 31. August 1858

4619. Kreisbehördl. Int. des h. Statth. Erlaßes pcto. Bestreitung der Verwaltungskosten der Sparkasse Steyr aus den Erträgnissen dieser Anstalt. Dieser hohe Erlaß wird zur Wissenschaft genommen und ist dem Herrn Vorsitzenden des Sparkassa Ausschußes, der löbl. Spar- kasse Direktion ferner dem städt. H. Kassa Referenten, dem Herrn Kaßier und Herrn Rechnungs Revidenten in Abschrift zuzustellen. No. 5141 Vortrag Mit Gemeinderathsbeschluße vom 26. Februar l.J. Z. 1022 erhielt ich die Wei- sung, als Kanzlei Vorsteher des Gemein- deamtes zum Behufe der Organisirung dieses Amtes mittelst Vereinfachung und Präzisierung des Geschäftsganges die mir geeignet erscheinenden Vor- schläge zu erstatten, welche ich nur dem löbl. Gemeinderathe folgend zu unterbreiten erlaube. Nach § 91 und 111 der Gemeinde- Ordnung von Steyr obliegt dem Bürgermeister die Leitung und Zutheilung der Geschäfte im Gemeinde- amte. Der Sekretär des Gemeinderathes fungirt als Kanzlei Vorsteher im Gemeindeamte. Der Kanzlei Vorsteher ist sowohl

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