gegeben. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4553. Georg Ruppe um Bewilligung zum Handel mit Südfrüchten. Nachdem spezielle Handlungsbefugnisse nach den bestehenden Gewerbsund Handelsgesetzen außer der Provinzial Hauptstadt nicht verliehen werden dürfen, so kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4378. Georg Hupfer um bedingte Aufnahme in den Gemeinde Verband. Dem Herrn Gesuchsteller wird hiemit die Zusicherung der bedingten Aufnahme in den hies. Gemeindeverband behufs der Erlangung der oester. Staatsbürgerschaft mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage Z. 4378 mit dem Bemerken ertheilt, daß es ihm bevorstehe, nach Erlangung derselben, worum er im Wege dieser Behörde bei dem h. k.k. Ministerium
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