vorlängst in Rechtskraft erwachsen ist, so wird dieses Gesuch, um Eintragung des obigen Pfandrechtes zu Gunsten der Barbara Kauth bei dem Umstande als keine Urkunde vorliegt, welche diese gebetene Pfandrechts Eintragung von Seite der Besitzer der verpfändeten Schneidergerechtsame ausdrücklich und ohne deren ferneren Einvernehmen bewilliget, und der Vertrag vom 3. Jänner 1842 kein mit Barbara Kauth abgeschlossenes, zweiseitig ver- bindliches Rechtsgeschäft begründet, – über einseitiges Anlangen der Bitt- stellerin als unstatthaft zurückgewiesen. Dieser abweisliche Bescheid ist im Ge- werbprotokolle folio 138 zu notiren. 3730. Abraham Metzl überreicht ad Num. 3334 seine wiederholte Bitte um Be- willigung zur Eröffnung einer Aus- speiserei für Israeliten. Nachdem in Steyr nur sechs einzeln lebende Israeliten mit selbstständigen Erwerbe u. zwölf israelitische Familien in gesetzlich gestattetem Aufenthalte sich befinden, so findet der Gemeinderath ein lokales Bedürfniß zur Errichtung einer Ausspeiserei für Israeliten in Steyr keineswegs gegründet und es wird demnach diesem Gesuche wegen mangelndem Ortsbedarfe keine Folge
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