Ratsprotokoll vom 31. August 1858

vorlängst in Rechtskraft erwachsen ist, so wird dieses Gesuch, um Eintragung des obigen Pfandrechtes zu Gunsten der Barbara Kauth bei dem Umstande als keine Urkunde vorliegt, welche diese gebetene Pfandrechts Eintragung von Seite der Besitzer der verpfändeten Schneidergerechtsame ausdrücklich und ohne deren ferneren Einvernehmen bewilliget, und der Vertrag vom 3. Jänner 1842 kein mit Barbara Kauth abgeschlossenes, zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft begründet, – über einseitiges Anlangen der Bittstellerin als unstatthaft zurückgewiesen. Dieser abweisliche Bescheid ist im Gewerbprotokolle folio 138 zu notiren. 3730. Abraham Metzl überreicht ad Num. 3334 seine wiederholte Bitte um Bewilligung zur Eröffnung einer Ausspeiserei für Israeliten. Nachdem in Steyr nur sechs einzeln lebende Israeliten mit selbstständigen Erwerbe u. zwölf israelitische Familien in gesetzlich gestattetem Aufenthalte sich befinden, so findet der Gemeinderath ein lokales Bedürfniß zur Errichtung einer Ausspeiserei für Israeliten in Steyr keineswegs gegründet und es wird demnach diesem Gesuche wegen mangelndem Ortsbedarfe keine Folge

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