Ratsprotokoll vom 31. August 1858

Demgemäß erlaube ich mir zu be- antragen, daß der löbl. Gemeinde- rath beschließe: Die Vorstadtschule in Aichet, mit Ge- nehmigung der hiezu berufenen Behör- den, zur Pfarrhauptschule umgestalten zu wollen und zu diesem Ende a. In Hinkunft das Schulgeld in dieser Schule, nicht mehr durch den dortigen Oberlehrer und zu seinen Gunsten, sondern durch die Gemeindevorste- hung zu theilweisen Bedeckung der Schullehrer Dotation einheben zu lassen. Ueber die Art und Weise der Schulgeldeinhebung ist ein beson- derer Vorschlag einzubringen. b. Ebenso die bisherigen Bezüge der Lehrer zu diesem Zwecke an sich zu ziehen. c. Den Gehalt des Oberlehrer nebst freier Wohnung mit 400 fl und für Leitung der Schulgeschäfte 50 fl den Gehalt des ersten Lehrers mit 350 fl den Gehalt des zweiten Lehrers mit 300 fl den Gehalt des Gehilfen mit 250 fl festzustellen und diese Beträge samt den Kosten der Beheitzung, der Reinigung und des Schulbedürfniß- Pauschalantheiles für das zu eröffnende vierte Lehrzimmer pr. 95 fl 12 xr Zusammen mit 1445 fl 12 xr

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