erforderlich wird, was, wenn diese 455 fl 12 xr von den ausgewiesenen Kosten pr. 617 fl 12 xr abgezogen werden, die eigentlichen Mehrkosten auf 162 fl abmindert. Endlich wird auch nach die Pensionirgsfrage in Erwägung zu ziehen sein, und es geht meine Meinung dahin, daß dieselbe einer günstigeren Zeit vorbehalten bleibe, und in dem zu erstattenden Berichte angegeben werde, daß diese Sache in der Folge einer genügenden Lösung entgegen sehe. Schließlich wird noch erwähnt, daß in diesem Berichte es keinem Anstand haben werde, das Gutachten über die Verdienste und Fähigkeiten des Oberlehrers Irk ganz zu dessen Gunsten abzugeben, und daß man ersucht, daß aus diesem Grunde von der Lehrerprüfung für Hauptschulen bei denselben Umgang genommen werde. Ueber die Weise der Schulgeldeinhebung durch die Gemeindevorstehung ist s. Z. ein Vorschlag einzubringen. Das zur Berathung dieser Frage tagende Comite hat sich für die zweite Art, demnach für die Schulgeldeinhebung von Seite der Gemeinde Vorstehung und der angetragenen Dotation ausgesprochen und erklärt sich damit durch die Unterschrift der Mitglieder vollkommen einverstanden. Gaffl m.p. Zweythurm m.p. Vögerl m.p. Mayr m.p. Lechner m.p.
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