Ratsprotokoll vom 31. August 1858

Translatus 170 fl aus dem k.k. Schulfonde 32 fl den Gehilfenbeitrag von da 36 fl von der Stadtgemeinde den Gehilfenbeitrag 60 fl Zusammen 298 fl Für den ersten Gehilfen: aus der Gemeindekasse 100 fl aus dem k.k. Schulfonde 30 fl Zusammen 130 fl Für den zweiten Gehilfen: aus der Gemeindekasse 80 fl aus dem k.k. Schulfonde 30 fl Zusammen 110 fl Summa der Bezüge 538 fl Das eingehobene Schulgeld wird in einem tabellarischen Ausweise des Herrn Irk, dem Monat Juni 1835 selbst angegeben mit 434 fl 48 xr. Anzunehmen aber ist, daß das Schulgeld für 12 Monate von 300 Kindern durchschnittlich a 10 xr bezalt wird, daher das gesammte Schulgeld sich mit 600 fl berechnen wird. Ich will aber annehmen, daß von den, die Schule besuchenden Kinder 360 an der Zahl nach den bestehenden Vorschriften, im Falle als die GemeindeVorstehung die Schulgeld Einhebung auf sich nimmt und 160 Kinder von dem Schulgelde befreit werden, dennoch noch 200 zahlende Kinder zu den normalmäßigen Schulgeld von 12 xr monatlich, das Schuljahr zu 10 Monaten angenommen verbleiben,

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