Ratsprotokoll vom 31. August 1858

Translatus 600 fl Anspruch machen können, demnach sich die Mehrzalung mit 600 fl entziffert, welcher Betrag alljährlich nebst der Beheitzung etz. mit 95 fl 12 xr 695 fl 12 xr in die Schulkosten Rechnung einzube- ziehen und auf den Steuergulden zu repartiren wäre. Diese Maßregel würde bei der Repar- tition auf den Steuergulden eine Zalung von etwas mehr als 2 1/2 xr hervorrufen. Den zweiten Vorschlag den ich mir zu machen erlaube ist die Anstellung der Lehrer mit fixen Gehalt u.z. würde ich für den leitenden Oberlehrer den Ge- halt des Hauptschuldirektors anneh- men mit 400 fl Für die Leitung des Schulwesens denselben 50 fl nebst seiner Wohnung den ersten Lehrer 350 fl den zweiten Lehrer 300 fl den dritten Lehrer (Gehilfe) 250 fl zusammen 1350 fl und mit der Beheitzung etz. pr. 95 fl 12 xr 1475 fl 12 xr Von dieser Summe wären die bereits flüssigen Bezüge abzuziehen und zwar: für den Oberlehrer die Besoldung aus der Schulkonkurrenzkasse resp. der Ge- meinde 170 fl Latus 170 fl

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