Ratsprotokoll vom 31. August 1858

und der Wohnung des Oberlehrers in der Aichetschule; b. die Dotation der Lehrer mit der Frage ihrer Pensionirung. Was die Adaptirung des Lehrzimmers und der Wohnung des Oberlehrers anbelangt, so würde dieß wenig Auslagen machen, da bei den Bau des Schulhauses darauf schon Rücksicht genommen wurde, so zwar, daß in der jetzigen Wohnung des Oberlehrers nur die düne Scheidewand wegzunehmen und Kathader und Schulbänke, dann ein Kasten und die Schreibtafel anzuschaffen wäre. Das Erdgeschoß wird für die Wohnung des Oberlehrers Raum genug biethen, besonders wenn auch das Gehilfenzimmer zur Wohnung verwendet wird, was beinahe als nothwendig erscheint, weil in diesem Geschoße nebst Küche und Speisekammer und eines Magdzimmers auch ein Zimmer für die weibliche Industrieschule angezeigt erscheint. Diese ganzen Kosten könnten sich samt und sonders, ein für allemahl auf fl 100 belaufen. Ein weiterer Unkosten stellt sich bei dem Lehrzimmer durch die Beheitzung d.i. sieben Klafter weiches Holz nach dem heurigen Erstehungspreiße und dem Holzspalterlohn heraus mit 65 fl 6 xr Schulreinigungskosten mit 12 fl Schulbedürfnißauslagen nachdem besteh. Pauschalien 18 fl 6 xr Zusammen 95 fl 12 xr

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