Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 31. August 1858 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll für die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr am 31. August 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Dr. Spängler, Millner, Mayr, Vogl, Heindl Michael, Heindl Anton, Vögerl, Unzeittig, Krenkl- müller, Haas und Amort. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Haller, v. Jäger, Eysn, Engl, Edlbauer, Stigler, Nutzinger, Haratzmüller u. Sandbök entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 4592. Distrikts Aktuar Willner zeigt den Dienstantritt des neuen Polizeiwacht- meisters Johann Wanzner an. Das Kassaamt erhält den Auftrag, den neu angestellten Polizeiwachtmeister Johann Wanzner vom 22. (zwei und zwanzig- sten) August 1858 angefangen, seinen jährl. Gehalt von fl 300 C.M. / fl 315 N. Ö. Währg. in den bestimt festgesetzten Raten gegen Empfangsbestätigung auszubezalen, wovon das Kassaamt, der Rechnungs- Revident und der Polizeiwachtmster. Johann Wanzner rathschl. zu verständigen sind. Wegen Bequartierg. u. Equipirung desselben ist das Nöthige sogleich einzu- leiten und sind die betreffenden Contos vorzulegen. 4505. Theres Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs Anweisung
Raths Protocoll für die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr am 31. August 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Dr. Spängler, Millner, Mayr, Vogl, Heindl Michael, Heindl Anton, Vögerl, Unzeittig, Krenklmüller, Haas und Amort. Abwesend die Herrn Gemeinderäthe: Haller, v. Jäger, Eysn, Engl, Edlbauer, Stigler, Nutzinger, Haratzmüller u. Sandbök entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 4592. Distrikts Aktuar Willner zeigt den Dienstantritt des neuen Polizeiwachtmeisters Johann Wanzner an. Das Kassaamt erhält den Auftrag, den neu angestellten Polizeiwachtmeister Johann Wanzner vom 22. (zwei und zwanzigsten) August 1858 angefangen, seinen jährl. Gehalt von fl 300 C.M. / fl 315 N. Ö. Währg. in den bestimt festgesetzten Raten gegen Empfangsbestätigung auszubezalen, wovon das Kassaamt, der RechnungsRevident und der Polizeiwachtmster. Johann Wanzner rathschl. zu verständigen sind. Wegen Bequartierg. u. Equipirung desselben ist das Nöthige sogleich einzuleiten und sind die betreffenden Contos vorzulegen. 4505. Theres Seidl um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs Anweisung
von fl 123 33 3/4 xr für 659 Eimer Bier: Ausfuhr im Monate July l.f. gegen Befolgung der sub. No. 3487 de ao. 1857 ertheilten Weisung. 4506. Roman v. Jäger um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs Anweisung von fl 60 39 1/4 xr für 323 1/2 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 ertheilten Weisung. 4507. Josef v. Jäger Bräumeister um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsanweisung von f 36 16 3/4 xr für 193 1/2 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 de ao. 1857 ertheilten Weisung. 4508. Johann Haratzmüller, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der RückvergütungsAnweisung von fl 63 11 xr für 337 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 ertheilten Weisung. 4509. Josef Forstinger, um Rückvergütung des
von fl 123 33 3/4 xr für 659 Eimer Bier: Ausfuhr im Monate July l.f. gegen Befolgung der sub. No. 3487 de ao. 1857 er- theilten Weisung. 4506. Roman v. Jäger um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs Anweisung von fl 60 39 1/4 xr für 323 1/2 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 ertheilten Weisung. 4507. Josef v. Jäger Bräumeister um Rückver- gütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsan- weisung von f 36 16 3/4 xr für 193 1/2 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 de ao. 1857 er- theilten Weisung. 4508. Johann Haratzmüller, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate July l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungs- Anweisung von fl 63 11 xr für 337 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 ertheilten Weisung. 4509. Josef Forstinger, um Rückvergütung des
städt. Zuschlages von dem in Monate July l.J. ausgeführten Bieres. Erledigt mit der Rückvergütungs An- weisung von 77 fl 26 1/4 xr C.M. für 413 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 de ao. 1857 er- theilten Weisung. 4724. Expedit relationirt ad Num. 4488 daß gegen den zu Folge § 56 durch 14 Tage auf- gelegenen städt. Voranschlag pro 1859 keine Reklamationen zu Protokoll ge- geben wurden. Zur Prüfung und Feststellung des Prä- liminars pro 1858/59 wird ein Comite bestehend aus den Herrn Gemeinderäthen Lechner, Millner, Amort, Dr. Spängler, Mayr, Vögerl auf den 3. Septbr. d.J. N.M. 2 Uhr zusammen treten, wozu dieselben einzuladen sind. 4575. Note der k.k. Finanz Bez. Dion. Wels pcto. Anweisung des Gemeindezuschlages pr. 435 für den Monat July l.J. bei der hies. k.k. Sammelkasse. Das städt. Kassaamt wird angewie- sen, den ausgezeigten Gemeindezu- schlag von fl 435 bei der k.k. Samel- kasse zu beheben u. unter Rubrik IX sub 3 des Empfangs zu verbuchen. 4491. Rev. Konto des Jf. Gschaider pr. fl 217 33 xr für gelief. Rübsöhl pro III. Quartal 1858. Dem Kassaamte zur Zalung. 4531. Konto des Ignatz Eckmayr pr. 15 34 xr
städt. Zuschlages von dem in Monate July l.J. ausgeführten Bieres. Erledigt mit der Rückvergütungs Anweisung von 77 fl 26 1/4 xr C.M. für 413 Eimer Bierausfuhr im Monate July l.J. gegen Befolgung der sub No. 3487 de ao. 1857 ertheilten Weisung. 4724. Expedit relationirt ad Num. 4488 daß gegen den zu Folge § 56 durch 14 Tage aufgelegenen städt. Voranschlag pro 1859 keine Reklamationen zu Protokoll gegeben wurden. Zur Prüfung und Feststellung des Präliminars pro 1858/59 wird ein Comite bestehend aus den Herrn Gemeinderäthen Lechner, Millner, Amort, Dr. Spängler, Mayr, Vögerl auf den 3. Septbr. d.J. N.M. 2 Uhr zusammen treten, wozu dieselben einzuladen sind. 4575. Note der k.k. Finanz Bez. Dion. Wels pcto. Anweisung des Gemeindezuschlages pr. 435 für den Monat July l.J. bei der hies. k.k. Sammelkasse. Das städt. Kassaamt wird angewiesen, den ausgezeigten Gemeindezuschlag von fl 435 bei der k.k. Samelkasse zu beheben u. unter Rubrik IX sub 3 des Empfangs zu verbuchen. 4491. Rev. Konto des Jf. Gschaider pr. fl 217 33 xr für gelief. Rübsöhl pro III. Quartal 1858. Dem Kassaamte zur Zalung. 4531. Konto des Ignatz Eckmayr pr. 15 34 xr
für die Herstellung des Brunnens im Excölestiner Gebäude. Dem Kassaamte zur Zalung. IV. Section Refrt. Herr Gemeinde Rath Amort. 4563. Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Num. 4185 über das Resultat der Untersuchung bezüglich der Wasserverminderung bei öffentl. Röhrbrunnen auf dem Wieserfeldplatze. Dem löbl. Gemeinderath zur Wissenschaft mitgetheilt. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 4432. Note des k.k. Bezirksamtes Ischl pcto. Einsendung des Verpflegskostenrestes pr. fl 5 51 1/2 xr für Jakob Petrak. Die Arm. Inst. Rechnungsführung erhält den Auftrag, den Rest der Verpflegsgebür für Jakob Petrak pr 5 fl 51 an das k.k. Bezirksamt Ischl gegen Empfangsbestätig. einzusenden und die Ausgabe belegt zu verbuchen. 4609. Armen Commißions Protokoll über die am 25. l.Mts. stattgehabte Armensitzg. Die zugewiesenen Betheilungen werden gemeinderäthl. genehmigt und die Armen Inst. Rechgsführg. angewiesen, die angeführten Armen Portionen an die betreffenden Armenväter alle wochentlich zu verabfolgen. 4465. Parere des Stadtarztes Krakowizer über Anton Krennhuber. Auf Grund dieses ärztlichen Zeugnisses
für die Herstellung des Brunnens im Excölestiner Gebäude. Dem Kassaamte zur Zalung. IV. Section Refrt. Herr Gemeinde Rath Amort. 4563. Distrikts Aktuar Willner relationirt ad Num. 4185 über das Resultat der Untersuchung bezüglich der Wasserver- minderung bei öffentl. Röhrbrunnen auf dem Wieserfeldplatze. Dem löbl. Gemeinderath zur Wissen- schaft mitgetheilt. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 4432. Note des k.k. Bezirksamtes Ischl pcto. Einsendung des Verpflegskostenrestes pr. fl 5 51 1/2 xr für Jakob Petrak. Die Arm. Inst. Rechnungsführung erhält den Auftrag, den Rest der Ver- pflegsgebür für Jakob Petrak pr 5 fl 51 an das k.k. Bezirksamt Ischl gegen Empfangsbestätig. einzusenden und die Ausgabe belegt zu verbuchen. 4609. Armen Commißions Protokoll über die am 25. l.Mts. stattgehabte Armensitzg. Die zugewiesenen Betheilungen wer- den gemeinderäthl. genehmigt und die Armen Inst. Rechgsführg. angewiesen, die angeführten Armen Portionen an die betreffenden Armenväter alle wochentlich zu verabfolgen. 4465. Parere des Stadtarztes Krakowizer über Anton Krennhuber. Auf Grund dieses ärztlichen Zeugnisses
ist Anton Krennhuber mit tägl. 4 xr E.Sch. zu betheilen. 4538. Armen Inst. Rechgsführg. relat. ad Num. 3198 die Ueberbringung von Bettfournituren aus dem Bürgerspitale und Bruderhause in das Sondersiechenhaus. Die Armen Inst. Rechgsführg. erhält den Auftrag die bezeichneten Gegen- stände in dem betreffenden Inventar abzuschreiben, dagegen in dem des Sondersiechenhauses zuzuschreiben, sowie die geeignete Eintragung der Effekten des Math. Bayer zu ge- schehen hat. 4263. Protokoll ad Num. 3807 mit Josef Werndl pcto. Zalung der für Johann Hosch erlau- fenen Verpflegskosten pr. 29 fl C.M. Da sich Herr Werndl weigert, die wei- teren Verpflegskosten pr. 16 fl 34 xr C.M. aus der Werndl'schen Arbeiter-Unter- stützungskasse zu bezalen, so ist nach h. Hofkanzleidekret v. 9. Septbr. 1844 Z. 28136 u. Regierungsdekrete v. 20. Juni 1840 Z. 16300 die betreffende Innung ver- pflichtet obige Verpflegskosten zu berichtigen. Es ist demnach zu erheben, welcher Innung Johann Hosch angehört und diese zur Zalung zu verhalten. Sollte aber diese Innung nicht eruirt werden können, oder die Zalung aus gegründeten Ursachen verweigern, so wird diese Verpflichtung denn doch auf
ist Anton Krennhuber mit tägl. 4 xr E.Sch. zu betheilen. 4538. Armen Inst. Rechgsführg. relat. ad Num. 3198 die Ueberbringung von Bettfournituren aus dem Bürgerspitale und Bruderhause in das Sondersiechenhaus. Die Armen Inst. Rechgsführg. erhält den Auftrag die bezeichneten Gegenstände in dem betreffenden Inventar abzuschreiben, dagegen in dem des Sondersiechenhauses zuzuschreiben, sowie die geeignete Eintragung der Effekten des Math. Bayer zu geschehen hat. 4263. Protokoll ad Num. 3807 mit Josef Werndl pcto. Zalung der für Johann Hosch erlaufenen Verpflegskosten pr. 29 fl C.M. Da sich Herr Werndl weigert, die weiteren Verpflegskosten pr. 16 fl 34 xr C.M. aus der Werndl'schen Arbeiter-Unterstützungskasse zu bezalen, so ist nach h. Hofkanzleidekret v. 9. Septbr. 1844 Z. 28136 u. Regierungsdekrete v. 20. Juni 1840 Z. 16300 die betreffende Innung verpflichtet obige Verpflegskosten zu berichtigen Es ist demnach zu erheben, welcher Innung Johann Hosch angehört und diese zur Zalung zu verhalten. Sollte aber diese Innung nicht eruirt werden können, oder die Zalung aus gegründeten Ursachen verweigern, so wird diese Verpflichtung denn doch auf
die Werndl'sche Unterstützungskasse als die Stelle der Innung vertrettend, übergehen und zur Zalung zu verhalten sein. 4676. Rev. Quittung der Kohlkommunität pr. 320 fl 36 xr für geliefertes Brennholz in die städt. Schulen. Dem Kassaamte zur Zalung auf Rechnung der Schulkonkurrenz. 4458. Protokoll mit Jakob Spitaler, Obmann im Sondersiechenhause in Betreff der weiteren Verpflegung des Knaben Josef Riedl. Dem Bittsteller wird für den Knaben Josef Riedl eine weitere Betheilung von 6 xr täglich, auf ein halbes Jahr vom 1. August angefangen d.i. bis zum 31. Jänner 1859 bewilligt während welcher Zeit für die Unterbringung bei einen Lehrherrn gesorgt werden muß. 4567. Note des hochw. Stadtpfarramtes Steyr pcto. Vorschlag des Paul Waldberger zu der erledigten bischöfl. Pfründe monatl. fl 5 C.M. Demnach wird Paul Waldberger mit der bischöfl. Pfründe pr. fl 5 monatl. betheilt, wovon die bezügliche Pfründe Rechgsführg. sowie der Bittsteller zu verständigen ist der Pfründengenuß hat vom 1. Septbr. l.J. an zu beginnen. 4073. Erlaß der k.k. Kreisbehörde bezüglich
die Werndl'sche Unterstützungskasse als die Stelle der Innung vertrettend, übergehen und zur Zalung zu verhal- ten sein. 4676. Rev. Quittung der Kohlkommunität pr. 320 fl 36 xr für geliefertes Brennholz in die städt. Schulen. Dem Kassaamte zur Zalung auf Rechnung der Schulkonkurrenz. 4458. Protokoll mit Jakob Spitaler, Obmann im Sondersiechenhause in Betreff der weiteren Verpflegung des Knaben Josef Riedl. Dem Bittsteller wird für den Kna- ben Josef Riedl eine weitere Bethei- lung von 6 xr täglich, auf ein halbes Jahr vom 1. August angefangen d.i. bis zum 31. Jänner 1859 bewilligt während welcher Zeit für die Unter- bringung bei einen Lehrherrn ge- sorgt werden muß. 4567. Note des hochw. Stadtpfarramtes Steyr pcto. Vorschlag des Paul Waldberger zu der erledigten bischöfl. Pfründe monatl. fl 5 C.M. Demnach wird Paul Waldberger mit der bischöfl. Pfründe pr. fl 5 monatl. betheilt, wovon die bezügliche Pfründe Rechgsführg. sowie der Bittsteller zu verständigen ist der Pfründenge- nuß hat vom 1. Septbr. l.J. an zu beginnen. 4073. Erlaß der k.k. Kreisbehörde bezüglich
der Erhebung der städt. Schule in Aichet zur Pfarrhauptschule. Vortrag Das Gesuch des Herrn Oberlehrers Irk vom Jahre 1852, damals an das k.k. Bezirksamt Steyr gerichtet, enthält die Bitte, Schulzeugnisse derartig ausstellen zu dürfen, daß ohne weitere Vorprü- fung an der k.k. Hauptschule, die Schüler von der Vorstadtschule Aichet, in die k.k. Unterrealschule übertreten können und um dießfällige Nachsicht der Prüfun- gen für den Oberlehrer Irk, welche zur Befähigung solche Zeugnisse zu ertheilen nothwendig sein dürften. Die Verwend- barkeit des genannten Oberlehrers wird in diesem Gesuche mit vielen Zeug- nissen nachgewiesen. Mit Note des k.k. Bezirksamtes Steyr dto. Steyr dto. 7. April 1855 wird diese Eingabe dem Gemeinderathe mit dem Ersuchen mitgetheilt, hierüber sich zu äußern. Diese Äußerung wurde unterm 29. Mai 1855 No. 1793 dermassen erstattet, daß man die in den anliegenden Zeugnissen ausgesprochene Verwendbarkeit des Lehrers Irk vollkommen bestätige und darauf einrathe, daß Herrn Irk die Erlaubniß ertheilt werde die erwähnten Zeugnisse ausstellen zu dürfen, um so mehr, da nach einem Vortrage des Herrn Bür- germeisters vom 26. July 1852 sich dahin
der Erhebung der städt. Schule in Aichet zur Pfarrhauptschule. Vortrag Das Gesuch des Herrn Oberlehrers Irk vom Jahre 1852, damals an das k.k. Bezirksamt Steyr gerichtet, enthält die Bitte, Schulzeugnisse derartig ausstellen zu dürfen, daß ohne weitere Vorprüfung an der k.k. Hauptschule, die Schüler von der Vorstadtschule Aichet, in die k.k. Unterrealschule übertreten können und um dießfällige Nachsicht der Prüfungen für den Oberlehrer Irk, welche zur Befähigung solche Zeugnisse zu ertheilen nothwendig sein dürften. Die Verwendbarkeit des genannten Oberlehrers wird in diesem Gesuche mit vielen Zeugnissen nachgewiesen. Mit Note des k.k. Bezirksamtes Steyr dto. Steyr dto. 7. April 1855 wird diese Eingabe dem Gemeinderathe mit dem Ersuchen mitgetheilt, hierüber sich zu äußern. Diese Äußerung wurde unterm 29. Mai 1855 No. 1793 dermassen erstattet, daß man die in den anliegenden Zeugnissen ausgesprochene Verwendbarkeit des Lehrers Irk vollkommen bestätige und darauf einrathe, daß Herrn Irk die Erlaubniß ertheilt werde die erwähnten Zeugnisse ausstellen zu dürfen, um so mehr, da nach einem Vortrage des Herrn Bürgermeisters vom 26. July 1852 sich dahin
ausgesprochen wurde, daß es für den hies. Gewerbestand sehr wünschenswerth ja sogar dringend nothwendig erscheine, daß der Besuch der Realschulen recht zahlreich werde, und daß darum die hiesigen Stadtschulen zu Volksschulen umgestaltet und insbesonders die Schule in Aichet zur Pfarrhauptschule erhoben werde. Da nun diese Frage, nach vorliegendem Dekrete abermals zur Berathung vorliegt, und es keinen Zweifel unterliegt, daß auch jetzt noch die Ansicht vorherrscht, daß es für die hies. gewerbliche Jugend, so wie für den Unterricht überhaupt nur ersprießlich und vom größten Nutzen ist, wenn diese Umgestaltung zur Ausführung kommt, so steht zu erwarten, daß die frühere Ansicht beibehalten wird. Es wird sich also darum handeln, ob die Gemeinde überhaupt in der Lage sein wird, die hieraus erwachsenden Auslagen übernehmen zu können, und zu wollen, und unter welchen Modalitäten diese Reform vorgenommen werden soll, dann wie hoch sich diese Kosten beiläufig belaufen werden. Ich erlaube mir demnach diese Angelegenheit mit folgenden näher zu beleuchten. Die Auslagen bei dieser Umgestaltung würden zweierlei sein. a. Die Adaptirung des vierten Lehrzimmers
ausgesprochen wurde, daß es für den hies. Gewerbestand sehr wünschenswerth ja sogar dringend nothwendig erscheine, daß der Besuch der Realschulen recht zahlreich werde, und daß darum die hiesigen Stadt- schulen zu Volksschulen umgestaltet und insbesonders die Schule in Aichet zur Pfarr- hauptschule erhoben werde. Da nun diese Frage, nach vorliegendem Dekrete abermals zur Berathung vorliegt, und es keinen Zweifel un- terliegt, daß auch jetzt noch die Ansicht vorherrscht, daß es für die hies. gewerb- liche Jugend, so wie für den Unterricht überhaupt nur ersprießlich und vom größten Nutzen ist, wenn diese Umgestaltung zur Ausführung kommt, so steht zu erwarten, daß die frühere Ansicht beibehalten wird. Es wird sich also darum handeln, ob die Gemeinde überhaupt in der Lage sein wird, die hieraus erwachsenden Auslagen übernehmen zu können, und zu wollen, und unter welchen Modalitäten diese Reform vorgenommen werden soll, dann wie hoch sich diese Kosten beiläufig be- laufen werden. Ich erlaube mir demnach diese Angelegen- heit mit folgenden näher zu beleuchten. Die Auslagen bei dieser Umgestaltung würden zweierlei sein. a. Die Adaptirung des vierten Lehrzimmers
und der Wohnung des Oberlehrers in der Aichetschule; b. die Dotation der Lehrer mit der Frage ihrer Pensionirung. Was die Adaptirung des Lehrzimmers und der Wohnung des Oberlehrers anbe- langt, so würde dieß wenig Auslagen machen, da bei den Bau des Schulhauses darauf schon Rücksicht genommen wurde, so zwar, daß in der jetzigen Wohnung des Oberlehrers nur die düne Scheide- wand wegzunehmen und Kathader und Schulbänke, dann ein Kasten und die Schreibtafel anzuschaffen wäre. Das Erdgeschoß wird für die Wohnung des Oberlehrers Raum genug biethen, besonders wenn auch das Gehilfenzimmer zur Wohnung verwendet wird, was bei- nahe als nothwendig erscheint, weil in die- sem Geschoße nebst Küche und Speisekammer und eines Magdzimmers auch ein Zimmer für die weibliche Industrieschule ange- zeigt erscheint. Diese ganzen Kosten könnten sich samt und sonders, ein für allemahl auf fl 100 belaufen. Ein weiterer Unkosten stellt sich bei dem Lehrzimmer durch die Beheitzung d.i. sieben Klafter weiches Holz nach dem heurigen Erstehungspreiße und dem Holzspalterlohn heraus mit 65 fl 6 xr Schulreinigungskosten mit 12 fl Schulbedürfnißauslagen nachdem besteh. Pauschalien 18 fl 6 xr Zusammen 95 fl 12 xr
und der Wohnung des Oberlehrers in der Aichetschule; b. die Dotation der Lehrer mit der Frage ihrer Pensionirung. Was die Adaptirung des Lehrzimmers und der Wohnung des Oberlehrers anbelangt, so würde dieß wenig Auslagen machen, da bei den Bau des Schulhauses darauf schon Rücksicht genommen wurde, so zwar, daß in der jetzigen Wohnung des Oberlehrers nur die düne Scheidewand wegzunehmen und Kathader und Schulbänke, dann ein Kasten und die Schreibtafel anzuschaffen wäre. Das Erdgeschoß wird für die Wohnung des Oberlehrers Raum genug biethen, besonders wenn auch das Gehilfenzimmer zur Wohnung verwendet wird, was beinahe als nothwendig erscheint, weil in diesem Geschoße nebst Küche und Speisekammer und eines Magdzimmers auch ein Zimmer für die weibliche Industrieschule angezeigt erscheint. Diese ganzen Kosten könnten sich samt und sonders, ein für allemahl auf fl 100 belaufen. Ein weiterer Unkosten stellt sich bei dem Lehrzimmer durch die Beheitzung d.i. sieben Klafter weiches Holz nach dem heurigen Erstehungspreiße und dem Holzspalterlohn heraus mit 65 fl 6 xr Schulreinigungskosten mit 12 fl Schulbedürfnißauslagen nachdem besteh. Pauschalien 18 fl 6 xr Zusammen 95 fl 12 xr
welcher Betrag eine stehende jährliche Auslage bilden würde. Die zweite Frage die Dotation der Lehrer betreffend, ließe sich auf zweierlei Art lösen, und zwar würde die erste Art die einfachste, die zweite die solideste und empfehlenswertheste sein und zwar schon darum, weil erstere von den hohen Behörden kaum genehmiget würde, letztere aber schon längst von dort angeregt wurde. Nach der ersteren Art würde die Schulgeld Einhebung wie bis jetzt verbleiben; ebenso die Bezüge der beiden Gehilfen, und es würde für dieselben vorläufig nur ein Quartiergeld auszumitteln sein, was etwa für beide betragen würde 60 fl Was die Lehrerprüfungen für Hauptschulen anbelangt, so dürfte selbe bei dem Mangel an Lehrern wohl nachgesehen werden. Nur wäre Rücksicht zu nehmen, daß sich bei einer Neubesetzung dieser Stellen auch eine Mehrauslage von etwa fl 200 erwarten läßt, die sogleich anzunehmen wäre 200 fl der neu anzustellende Lehrer für dessen Verpflegung der Oberlehrer in keinem Falle verhalten werden könnte müßte doch auf einen fixen Gehalt von 300 fl und ein Quartiergeld von 40 fl latus 600 fl
welcher Betrag eine stehende jährliche Auslage bilden würde. Die zweite Frage die Dotation der Lehrer betreffend, ließe sich auf zwei- erlei Art lösen, und zwar würde die erste Art die einfachste, die zweite die solideste und empfehlenswertheste sein und zwar schon darum, weil er- stere von den hohen Behörden kaum genehmiget würde, letztere aber schon längst von dort angeregt wurde. Nach der ersteren Art würde die Schulgeld Einhebung wie bis jetzt ver- bleiben; ebenso die Bezüge der bei- den Gehilfen, und es würde für dieselben vorläufig nur ein Quartiergeld aus- zumitteln sein, was etwa für beide betragen würde 60 fl Was die Lehrerprüfungen für Haupt- schulen anbelangt, so dürfte selbe bei dem Mangel an Lehrern wohl nachgesehen werden. Nur wäre Rücksicht zu nehmen, daß sich bei einer Neubesetzung dieser Stellen auch eine Mehrauslage von etwa fl 200 erwarten läßt, die sogleich anzunehmen wäre 200 fl der neu anzustellende Lehrer für dessen Verpflegung der Oberlehrer in keinem Falle verhalten werden könnte müßte doch auf einen fixen Gehalt von 300 fl und ein Quartiergeld von 40 fl latus 600 fl
Translatus 600 fl Anspruch machen können, demnach sich die Mehrzalung mit 600 fl entziffert, welcher Betrag alljährlich nebst der Beheitzung etz. mit 95 fl 12 xr 695 fl 12 xr in die Schulkosten Rechnung einzube- ziehen und auf den Steuergulden zu repartiren wäre. Diese Maßregel würde bei der Repar- tition auf den Steuergulden eine Zalung von etwas mehr als 2 1/2 xr hervorrufen. Den zweiten Vorschlag den ich mir zu machen erlaube ist die Anstellung der Lehrer mit fixen Gehalt u.z. würde ich für den leitenden Oberlehrer den Ge- halt des Hauptschuldirektors anneh- men mit 400 fl Für die Leitung des Schulwesens denselben 50 fl nebst seiner Wohnung den ersten Lehrer 350 fl den zweiten Lehrer 300 fl den dritten Lehrer (Gehilfe) 250 fl zusammen 1350 fl und mit der Beheitzung etz. pr. 95 fl 12 xr 1475 fl 12 xr Von dieser Summe wären die bereits flüssigen Bezüge abzuziehen und zwar: für den Oberlehrer die Besoldung aus der Schulkonkurrenzkasse resp. der Ge- meinde 170 fl Latus 170 fl
Translatus 600 fl Anspruch machen können, demnach sich die Mehrzalung mit 600 fl entziffert, welcher Betrag alljährlich nebst der Beheitzung etz. mit 95 fl 12 xr 695 fl 12 xr in die Schulkosten Rechnung einzubeziehen und auf den Steuergulden zu repartiren wäre. Diese Maßregel würde bei der Repartition auf den Steuergulden eine Zalung von etwas mehr als 2 1/2 xr hervorrufen. Den zweiten Vorschlag den ich mir zu machen erlaube ist die Anstellung der Lehrer mit fixen Gehalt u.z. würde ich für den leitenden Oberlehrer den Gehalt des Hauptschuldirektors annehmen mit 400 fl Für die Leitung des Schulwesens denselben 50 fl nebst seiner Wohnung den ersten Lehrer 350 fl den zweiten Lehrer 300 fl den dritten Lehrer (Gehilfe) 250 fl zusammen 1350 fl und mit der Beheitzung etz. pr. 95 fl 12 xr 1475 fl 12 xr Von dieser Summe wären die bereits flüssigen Bezüge abzuziehen und zwar: für den Oberlehrer die Besoldung aus der Schulkonkurrenzkasse resp. der Gemeinde 170 fl Latus 170 fl
Translatus 170 fl aus dem k.k. Schulfonde 32 fl den Gehilfenbeitrag von da 36 fl von der Stadtgemeinde den Gehilfenbeitrag 60 fl Zusammen 298 fl Für den ersten Gehilfen: aus der Gemeindekasse 100 fl aus dem k.k. Schulfonde 30 fl Zusammen 130 fl Für den zweiten Gehilfen: aus der Gemeindekasse 80 fl aus dem k.k. Schulfonde 30 fl Zusammen 110 fl Summa der Bezüge 538 fl Das eingehobene Schulgeld wird in einem tabellarischen Ausweise des Herrn Irk, dem Monat Juni 1835 selbst angegeben mit 434 fl 48 xr. Anzunehmen aber ist, daß das Schulgeld für 12 Monate von 300 Kindern durchschnittlich a 10 xr bezalt wird, daher das gesammte Schulgeld sich mit 600 fl berechnen wird. Ich will aber annehmen, daß von den, die Schule besuchenden Kinder 360 an der Zahl nach den bestehenden Vorschriften, im Falle als die GemeindeVorstehung die Schulgeld Einhebung auf sich nimmt und 160 Kinder von dem Schulgelde befreit werden, dennoch noch 200 zahlende Kinder zu den normalmäßigen Schulgeld von 12 xr monatlich, das Schuljahr zu 10 Monaten angenommen verbleiben,
Translatus 170 fl aus dem k.k. Schulfonde 32 fl den Gehilfenbeitrag von da 36 fl von der Stadtgemeinde den Gehilfenbeitrag 60 fl Zusammen 298 fl Für den ersten Gehilfen: aus der Gemeindekasse 100 fl aus dem k.k. Schulfonde 30 fl Zusammen 130 fl Für den zweiten Gehilfen: aus der Gemeindekasse 80 fl aus dem k.k. Schulfonde 30 fl Zusammen 110 fl Summa der Bezüge 538 fl Das eingehobene Schulgeld wird in einem tabellarischen Ausweise des Herrn Irk, dem Monat Juni 1835 selbst angegeben mit 434 fl 48 xr. Anzunehmen aber ist, daß das Schulgeld für 12 Monate von 300 Kindern durch- schnittlich a 10 xr bezalt wird, daher das gesammte Schulgeld sich mit 600 fl berech- nen wird. Ich will aber annehmen, daß von den, die Schule besuchenden Kinder 360 an der Zahl nach den bestehenden Vorschriften, im Falle als die Gemeinde- Vorstehung die Schulgeld Einhebung auf sich nimmt und 160 Kinder von dem Schul- gelde befreit werden, dennoch noch 200 zahlende Kinder zu den normalmäßigen Schulgeld von 12 xr monatlich, das Schuljahr zu 10 Monaten angenommen verbleiben,
Translatus 538 fl daher ein Betrag von 400 fl einfließen muß; so würden mit obigen Bezügen in Abzug kommen 938 fl und zur Auftheilung auf die Konkurrenz verblieben 617 fl 12 xr Eine gänzliche Schulgeldaufhebung und Auftheilung desselben auf die Konkurrenz so wie selbe in dem Jahre 1852 von den drei Stadtschullehrern nachgesucht wurde, dürfte überhaupt und gegenüber der Hauptschule und den beiden Trivialschulen nicht am Platze sein, und ich erwähne dieses Umstandes nur, um auch hierauf aufmerksam zu machen. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen und zu erwägen, daß in jedem Falle bei der Schule in Aichet, vielleicht in kürzester Zeit, das vierte Lehrzimmer eröffnet und ein vierter Lehrer angestellt werden muß, weil dort die Kinderzahl zu groß ist und die vorschriftsmäßige Zahl, nach Verhältniß der Lehrerleistung und der Lehrzimmer längst über- schreitet, und daß damit jedenfalls die Adaptirungs-Auslage mit 100 fl die An- stellung eines Lehrers mit wenigstens 300 fl das Quartiergeld für zwei Lehrer mit 60 fl letztere zwei Beträge zusammen 360 fl und dann noch die Beheitzung, Reinigung und die Schulbedürfnisse des vierten Lehrzimmers mit 95 fl 12 xr Summa 455 fl 12 xr
Translatus 538 fl daher ein Betrag von 400 fl einfließen muß; so würden mit obigen Bezügen in Abzug kommen 938 fl und zur Auftheilung auf die Konkurrenz verblieben 617 fl 12 xr Eine gänzliche Schulgeldaufhebung und Auftheilung desselben auf die Konkurrenz so wie selbe in dem Jahre 1852 von den drei Stadtschullehrern nachgesucht wurde, dürfte überhaupt und gegenüber der Hauptschule und den beiden Trivialschulen nicht am Platze sein, und ich erwähne dieses Umstandes nur, um auch hierauf aufmerksam zu machen. Es ist darauf Rücksicht zu nehmen und zu erwägen, daß in jedem Falle bei der Schule in Aichet, vielleicht in kürzester Zeit, das vierte Lehrzimmer eröffnet und ein vierter Lehrer angestellt werden muß, weil dort die Kinderzahl zu groß ist und die vorschriftsmäßige Zahl, nach Verhältniß der Lehrerleistung und der Lehrzimmer längst überschreitet, und daß damit jedenfalls die Adaptirungs-Auslage mit 100 fl die Anstellung eines Lehrers mit wenigstens 300 fl das Quartiergeld für zwei Lehrer mit 60 fl letztere zwei Beträge zusammen 360 fl und dann noch die Beheitzung, Reinigung und die Schulbedürfnisse des vierten Lehrzimmers mit 95 fl 12 xr Summa 455 fl 12 xr
erforderlich wird, was, wenn diese 455 fl 12 xr von den ausgewiesenen Kosten pr. 617 fl 12 xr abgezogen werden, die eigentlichen Mehrkosten auf 162 fl abmindert. Endlich wird auch nach die Pensionirgsfrage in Erwägung zu ziehen sein, und es geht meine Meinung dahin, daß dieselbe einer günstigeren Zeit vorbehalten bleibe, und in dem zu erstattenden Berichte angegeben werde, daß diese Sache in der Folge einer genügenden Lösung entgegen sehe. Schließlich wird noch erwähnt, daß in diesem Berichte es keinem Anstand haben werde, das Gutachten über die Verdienste und Fähigkeiten des Oberlehrers Irk ganz zu dessen Gunsten abzugeben, und daß man ersucht, daß aus diesem Grunde von der Lehrerprüfung für Hauptschulen bei denselben Umgang genommen werde. Ueber die Weise der Schulgeldeinhebung durch die Gemeindevorstehung ist s. Z. ein Vorschlag einzubringen. Das zur Berathung dieser Frage tagende Comite hat sich für die zweite Art, demnach für die Schulgeldeinhebung von Seite der Gemeinde Vorstehung und der angetragenen Dotation ausgesprochen und erklärt sich damit durch die Unterschrift der Mitglieder vollkommen einverstanden. Gaffl m.p. Zweythurm m.p. Vögerl m.p. Mayr m.p. Lechner m.p.
erforderlich wird, was, wenn diese 455 fl 12 xr von den ausgewiesenen Kosten pr. 617 fl 12 xr abgezogen werden, die eigentlichen Mehrkosten auf 162 fl abmindert. Endlich wird auch nach die Pensionirgs- frage in Erwägung zu ziehen sein, und es geht meine Meinung dahin, daß dieselbe einer günstigeren Zeit vorbehalten bleibe, und in dem zu er- stattenden Berichte angegeben werde, daß diese Sache in der Folge einer genügenden Lösung entgegen sehe. Schließlich wird noch erwähnt, daß in diesem Berichte es keinem Anstand haben werde, das Gutachten über die Verdienste und Fähigkeiten des Ober- lehrers Irk ganz zu dessen Gunsten abzugeben, und daß man ersucht, daß aus diesem Grunde von der Lehrer- prüfung für Hauptschulen bei denselben Umgang genommen werde. Ueber die Weise der Schulgeldeinhe- bung durch die Gemeindevorstehung ist s. Z. ein Vorschlag einzubringen. Das zur Berathung dieser Frage ta- gende Comite hat sich für die zweite Art, demnach für die Schulgeldeinhebung von Seite der Gemeinde Vorstehung und der angetragenen Dotation ausgespro- chen und erklärt sich damit durch die Un- terschrift der Mitglieder vollkommen einverstanden. Gaffl m.p. Zweythurm m.p. Vögerl m.p. Mayr m.p. Lechner m.p.
Demgemäß erlaube ich mir zu be- antragen, daß der löbl. Gemeinde- rath beschließe: Die Vorstadtschule in Aichet, mit Ge- nehmigung der hiezu berufenen Behör- den, zur Pfarrhauptschule umgestalten zu wollen und zu diesem Ende a. In Hinkunft das Schulgeld in dieser Schule, nicht mehr durch den dortigen Oberlehrer und zu seinen Gunsten, sondern durch die Gemeindevorste- hung zu theilweisen Bedeckung der Schullehrer Dotation einheben zu lassen. Ueber die Art und Weise der Schulgeldeinhebung ist ein beson- derer Vorschlag einzubringen. b. Ebenso die bisherigen Bezüge der Lehrer zu diesem Zwecke an sich zu ziehen. c. Den Gehalt des Oberlehrer nebst freier Wohnung mit 400 fl und für Leitung der Schulgeschäfte 50 fl den Gehalt des ersten Lehrers mit 350 fl den Gehalt des zweiten Lehrers mit 300 fl den Gehalt des Gehilfen mit 250 fl festzustellen und diese Beträge samt den Kosten der Beheitzung, der Reinigung und des Schulbedürfniß- Pauschalantheiles für das zu eröffnende vierte Lehrzimmer pr. 95 fl 12 xr Zusammen mit 1445 fl 12 xr
Demgemäß erlaube ich mir zu beantragen, daß der löbl. Gemeinderath beschließe: Die Vorstadtschule in Aichet, mit Genehmigung der hiezu berufenen Behörden, zur Pfarrhauptschule umgestalten zu wollen und zu diesem Ende a. In Hinkunft das Schulgeld in dieser Schule, nicht mehr durch den dortigen Oberlehrer und zu seinen Gunsten, sondern durch die Gemeindevorstehung zu theilweisen Bedeckung der Schullehrer Dotation einheben zu lassen. Ueber die Art und Weise der Schulgeldeinhebung ist ein besonderer Vorschlag einzubringen. b. Ebenso die bisherigen Bezüge der Lehrer zu diesem Zwecke an sich zu ziehen. c. Den Gehalt des Oberlehrer nebst freier Wohnung mit 400 fl und für Leitung der Schulgeschäfte 50 fl den Gehalt des ersten Lehrers mit 350 fl den Gehalt des zweiten Lehrers mit 300 fl den Gehalt des Gehilfen mit 250 fl festzustellen und diese Beträge samt den Kosten der Beheitzung, der Reinigung und des SchulbedürfnißPauschalantheiles für das zu eröffnende vierte Lehrzimmer pr. 95 fl 12 xr Zusammen mit 1445 fl 12 xr
zu bestreiten und den, nach Abzug des eingehobenen Schulgeldes und der Lehrerbezüge entfallenden Betrages auf die Schulkonkurrenzkosten aufzutheilen. d. Die Pensionsfrage einer besseren Zukunft vorzubehalten. e. Die Kosten der Adaptirung der Oberlehrerwohnung, dann des vierten Lehrzimmers und dessen unentbehrlichen Einrichtung zu bewilligen. f. Den abgeforderten Bericht unter Anerkennung der Verdienste und Fähigkeiten des dermaligen Oberlehrers Irk in diesem Sinne und unter Anschluß eines Sitzungsprotokolls Extraktes an die h. k.k. Statthalterei im Wege der wohllöblichen k.k. Kreisbehörde zu erlassen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag. 4573. Indorsat der k.k. Kreisbehörde bezüglich der Baugebrechen in Bruderhause. Baumeister Gutbruner ist mit Dekret, in welchem denselben die in anliegenden Relation des Distrikts Aktuars Willner angegebenen 10 Punkte der im Bruderhause vorfindlichen Baugebrechen abschriftlich anzuführen sind, zu beauftragen, diesen Baugebrechen abzuhelfen und die Kosten mit dem Herrn Gemeinderath u. Inspizienten Heindl bestätigten
zu bestreiten und den, nach Abzug des eingehobenen Schulgeldes und der Lehrerbezüge entfallenden Be- trages auf die Schulkonkurrenzkosten aufzutheilen. d. Die Pensionsfrage einer besseren Zukunft vorzubehalten. e. Die Kosten der Adaptirung der Oberlehrerwohnung, dann des vierten Lehrzimmers und dessen unentbehrlichen Einrichtung zu bewilligen. f. Den abgeforderten Bericht unter Anerkennung der Verdienste und Fähigkeiten des dermaligen Ober- lehrers Irk in diesem Sinne und unter Anschluß eines Sitzungspro- tokolls Extraktes an die h. k.k. Statt- halterei im Wege der wohllöblichen k.k. Kreisbehörde zu erlassen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag. 4573. Indorsat der k.k. Kreisbehörde be- züglich der Baugebrechen in Bru- derhause. Baumeister Gutbruner ist mit Dekret, in welchem denselben die in anliegenden Relation des Distrikts Aktuars Willner angegebenen 10 Punkte der im Bruderhause vor- findlichen Baugebrechen abschriftlich anzuführen sind, zu beauftragen, diesen Baugebrechen abzuhelfen und die Kosten mit dem Herrn Gemeinde- rath u. Inspizienten Heindl bestätigten
Wochenlisten auszuweisen. Wochenlisten auszuweisen. Diese Reparaturen sind noch im Mo- nate September auszuführen und H. Anton Heindl ist unter Mittheilung der Baugebrechen zu ersuchen, die Ausführung derselben zu überwachen. 4670. Barbara Hönigl um Unterstand. Barbara Hönigl war bereits im Bürgerspitale, ist aber daraus wegen Unruhestiftung wieder entfernt worden, daher dieses Ansuchen um so weniger berücksichtigt werden kann der ohnehin kein Platz vorhanden. Wegen der nachgesuchten Pfründe ist dieses Zeugniß bei der nächsten Pfrün- den Vertheilung vorzulegen und Bar- bara Hönigl in die Competenten Tabelle aufzunehmen. Refrt. Sekretär Aichinger. 3526. Johann und Eleonora Brandstetter um Grundtrennungsbewilligung. Der k.k. Kreisbehörde zur kom- petenten Amtshandlung in Vorlage zu bringen. 4289. Anna Böhm um die Bewilligung die Hebammenkunst hier praktisch ausüben zu dürfen. Dem Gesuche der Frau Anna Böhm um Bewilligung die Hebammenkunst in Steyr praktisch ausüben zu dürfen, steht kein Hinderniß entgegen.
Wochenlisten auszuweisen. Wochenlisten auszuweisen. Diese Reparaturen sind noch im Monate September auszuführen und H. Anton Heindl ist unter Mittheilung der Baugebrechen zu ersuchen, die Ausführung derselben zu überwachen. 4670. Barbara Hönigl um Unterstand. Barbara Hönigl war bereits im Bürgerspitale, ist aber daraus wegen Unruhestiftung wieder entfernt worden, daher dieses Ansuchen um so weniger berücksichtigt werden kann der ohnehin kein Platz vorhanden. Wegen der nachgesuchten Pfründe ist dieses Zeugniß bei der nächsten Pfründen Vertheilung vorzulegen und Barbara Hönigl in die Competenten Tabelle aufzunehmen. Refrt. Sekretär Aichinger. 3526. Johann und Eleonora Brandstetter um Grundtrennungsbewilligung.Der k.k. Kreisbehörde zur kompetenten Amtshandlung in Vorlage zu bringen. 4289. Anna Böhm um die Bewilligung die Hebammenkunst hier praktisch ausüben zu dürfen. Dem Gesuche der Frau Anna Böhm um Bewilligung die Hebammenkunst in Steyr praktisch ausüben zu dürfen, steht kein Hinderniß entgegen.
4616. Kreisbehördl. Indors. sub Ergänzung des Gesuches des Sebastian Zimmermann um oester. Staatsbürgerschaft. Ist der abverlangte Taufschein einzufordern u. der k.k. Kreisbehörde in Vorlage zu bringen. 4683. Note des k.k. Bezirksamtes Steyr wegen Genehmigung der Statuten des Vereines „Kränzchen“ in Steyr. Die genehmigten Statuten sind mit Dekret an H. Vereins Vorstand Joh. Pötzlberger auszufolgen. Die Haltung dieses Vereines ist fortan unauffällig zu überwachen. 4702. Josefa Himelbauer um Bewilligung zur Endschuherzeugung. Die Anzeige wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchstellerin wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 4368. Michael Oberaigner, Anzeige von der Eröffnung einer Bade Anstalt.Wird zur Kenntniß genomen und hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung der Erwerbsteuer zu melden. 4677. Kassier Schiefermayr relat. über die am 25. l.Mts rücksichtlich der Zuweisung von Grundentl. Kapitalien für die Stadt Kommune Steyr beim k.k. Landesgerichts
4616. Kreisbehördl. Indors. sub Ergänzung des Gesuches des Sebastian Zimmermann um oester. Staatsbürgerschaft. Ist der abverlangte Taufschein einzu- fordern u. der k.k. Kreisbehörde in Vorlage zu bringen. 4683. Note des k.k. Bezirksamtes Steyr wegen Genehmigung der Statuten des Vereines „Kränzchen“ in Steyr. Die genehmigten Statuten sind mit Dekret an H. Vereins Vorstand Joh. Pötzlberger auszufolgen. Die Haltung dieses Vereines ist fortan unauffällig zu überwachen. 4702. Josefa Himelbauer um Bewilligung zur Endschuherzeugung. Die Anzeige wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchstellerin wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 4368. Michael Oberaigner, Anzeige von der Eröffnung einer Bade Anstalt. Wird zur Kenntniß genomen und hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung der Erwerbsteuer zu melden. 4677. Kassier Schiefermayr relat. über die am 25. l.Mts rücksichtlich der Zuweisung von Grundentl. Kapitalien für die Stadt Kommune Steyr beim k.k. Landesgerichts
in Linz abgehaltenen Tagsatzung. Zur Wissenschaft u. bei den betreffenden Akten aufzubehalten. 4398. Leopold Höwerthner Anzeige von der errichteten Stahlbad Anstalt. Wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 4385. Anna Schachner, Anzeige über die Errichtung einer Wannenbade Anstalt. Wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchstellerin wegen Be- messung der Erwerbsteuer zu melden. 4422. M. Anna Bogengruber, Anzeige von der freien Beschäftigung des Klein- verschleißes der selbst erzeugten Baumwoll und Zwirnerzeugnisse. Wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchstellerin wegen Be- messung der Erwerbst. zu melden. 4585. Barbara Kauth um bücherliche Berich- tigung des auf dem bürgl. Schneiderge- werbe folio 138 unrichtig für Klara Kauth einverleibten Kapitals pr. 200 fl C.M. durch Umschreibung auf den Namen der Bittstellerin. Nachdem der gerichtl. Bescheid vom 8. Jänner 1842 Z. 32 mit welchem das Pfand- recht für den Kaufschilling pr. 200 fl auf der Schneidergerechtsame im städt. Gewerbprotokolle folio 138 zu Gunsten der Klara Kauth eingetragen wurde,
in Linz abgehaltenen Tagsatzung. Zur Wissenschaft u. bei den betreffenden Akten aufzubehalten. 4398. Leopold Höwerthner Anzeige von der errichteten Stahlbad Anstalt. Wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchsteller wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 4385. Anna Schachner, Anzeige über die Errichtung einer Wannenbade Anstalt. Wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchstellerin wegen Bemessung der Erwerbsteuer zu melden. 4422. M. Anna Bogengruber, Anzeige von der freien Beschäftigung des Kleinverschleißes der selbst erzeugten Baumwoll und Zwirnerzeugnisse. Wird zur Kenntniß genommen u. hat sich Gesuchstellerin wegen Bemessung der Erwerbst. zu melden. 4585. Barbara Kauth um bücherliche Berichtigung des auf dem bürgl. Schneidergewerbe folio 138 unrichtig für Klara Kauth einverleibten Kapitals pr. 200 fl C.M. durch Umschreibung auf den Namen der Bittstellerin. Nachdem der gerichtl. Bescheid vom 8. Jänner 1842 Z. 32 mit welchem das Pfandrecht für den Kaufschilling pr. 200 fl auf der Schneidergerechtsame im städt. Gewerbprotokolle folio 138 zu Gunsten der Klara Kauth eingetragen wurde,
vorlängst in Rechtskraft erwachsen ist, so wird dieses Gesuch, um Eintragung des obigen Pfandrechtes zu Gunsten der Barbara Kauth bei dem Umstande als keine Urkunde vorliegt, welche diese gebetene Pfandrechts Eintragung von Seite der Besitzer der verpfändeten Schneidergerechtsame ausdrücklich und ohne deren ferneren Einvernehmen bewilliget, und der Vertrag vom 3. Jänner 1842 kein mit Barbara Kauth abgeschlossenes, zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft begründet, – über einseitiges Anlangen der Bittstellerin als unstatthaft zurückgewiesen. Dieser abweisliche Bescheid ist im Gewerbprotokolle folio 138 zu notiren. 3730. Abraham Metzl überreicht ad Num. 3334 seine wiederholte Bitte um Bewilligung zur Eröffnung einer Ausspeiserei für Israeliten. Nachdem in Steyr nur sechs einzeln lebende Israeliten mit selbstständigen Erwerbe u. zwölf israelitische Familien in gesetzlich gestattetem Aufenthalte sich befinden, so findet der Gemeinderath ein lokales Bedürfniß zur Errichtung einer Ausspeiserei für Israeliten in Steyr keineswegs gegründet und es wird demnach diesem Gesuche wegen mangelndem Ortsbedarfe keine Folge
vorlängst in Rechtskraft erwachsen ist, so wird dieses Gesuch, um Eintragung des obigen Pfandrechtes zu Gunsten der Barbara Kauth bei dem Umstande als keine Urkunde vorliegt, welche diese gebetene Pfandrechts Eintragung von Seite der Besitzer der verpfändeten Schneidergerechtsame ausdrücklich und ohne deren ferneren Einvernehmen bewilliget, und der Vertrag vom 3. Jänner 1842 kein mit Barbara Kauth abgeschlossenes, zweiseitig ver- bindliches Rechtsgeschäft begründet, – über einseitiges Anlangen der Bitt- stellerin als unstatthaft zurückgewiesen. Dieser abweisliche Bescheid ist im Ge- werbprotokolle folio 138 zu notiren. 3730. Abraham Metzl überreicht ad Num. 3334 seine wiederholte Bitte um Be- willigung zur Eröffnung einer Aus- speiserei für Israeliten. Nachdem in Steyr nur sechs einzeln lebende Israeliten mit selbstständigen Erwerbe u. zwölf israelitische Familien in gesetzlich gestattetem Aufenthalte sich befinden, so findet der Gemeinderath ein lokales Bedürfniß zur Errichtung einer Ausspeiserei für Israeliten in Steyr keineswegs gegründet und es wird demnach diesem Gesuche wegen mangelndem Ortsbedarfe keine Folge
gegeben. Gegen diese Entscheidung steht der Re- kurs an die h. k.k. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und bin- nen weiteren 14 Tagen zu überrei- chen ist. 4553. Georg Ruppe um Bewilligung zum Handel mit Südfrüchten. Nachdem spezielle Handlungsbefug- nisse nach den bestehenden Gewerbs- und Handelsgesetzen außer der Provinzial Hauptstadt nicht ver- liehen werden dürfen, so kann die- sem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4378. Georg Hupfer um bedingte Auf- nahme in den Gemeinde Verband. Dem Herrn Gesuchsteller wird hie- mit die Zusicherung der bedingten Aufnahme in den hies. Gemeindever- band behufs der Erlangung der oester. Staatsbürgerschaft mit Gemeinde- rathsbeschluß vom heutigen Tage Z. 4378 mit dem Bemerken ertheilt, daß es ihm bevorstehe, nach Erlangung derselben, worum er im Wege dieser Behörde bei dem h. k.k. Ministerium
gegeben. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4553. Georg Ruppe um Bewilligung zum Handel mit Südfrüchten. Nachdem spezielle Handlungsbefugnisse nach den bestehenden Gewerbsund Handelsgesetzen außer der Provinzial Hauptstadt nicht verliehen werden dürfen, so kann diesem Gesuche keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4378. Georg Hupfer um bedingte Aufnahme in den Gemeinde Verband. Dem Herrn Gesuchsteller wird hiemit die Zusicherung der bedingten Aufnahme in den hies. Gemeindeverband behufs der Erlangung der oester. Staatsbürgerschaft mit Gemeinderathsbeschluß vom heutigen Tage Z. 4378 mit dem Bemerken ertheilt, daß es ihm bevorstehe, nach Erlangung derselben, worum er im Wege dieser Behörde bei dem h. k.k. Ministerium
des Innern einzuschreiten hat, wegen definitiver Aufnahme in diesen GemeindeVerband hieramts das Begehren zu stellen. Ueber diese bedingte Aufnahmsbewilligung ist dem Gesuchsteller eine eigene Urkunde auszustellen. 4420. Josef Huber, um pers. Tischlergewerb. Nachdem der Gemeinderath ein lokales Bedürfniß zur Vermehrung der hier bestehenden Tischlergewerbe nicht erkennt, kann diesem Gesuche wegen mangelndem Ortsbedarfe keine Folge gegeben werden. Hiergegen steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4518. Kreisbehördl. Int. des h. Statth. Erlaßes pcto. Verleihung eines Viktualienhandels an Josef Aigner im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Aushandigung seiner Rekursbeilagen mit dem Beifügen zu verständigen, daß er sich wegen Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden habe. 4406. Kreisbehördl. Int. des h. Steuer Dions. Erlaßes, womit dem Gesuche des Josef von Jäger um Erwerbsteuer Minderung keine Folge gegeben wird. Gesuchsteller unter Rückschluß seines Erwerbsteuerscheines mit Int. Dekret zu verständigen.
des Innern einzuschreiten hat, wegen de- finitiver Aufnahme in diesen Gemeinde- Verband hieramts das Begehren zu stellen. Ueber diese bedingte Aufnahmsbewilli- gung ist dem Gesuchsteller eine eigene Urkunde auszustellen. 4420. Josef Huber, um pers. Tischlergewerb. Nachdem der Gemeinderath ein lokales Bedürfniß zur Vermehrung der hier bestehenden Tischlergewerbe nicht erkennt, kann diesem Gesuche wegen mangelndem Ortsbedarfe keine Folge gegeben werden. Hiergegen steht der Rekurs an die h. k.k. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen an- zumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 4518. Kreisbehördl. Int. des h. Statth. Erlaßes pcto. Verleihung eines Viktualienhandels an Josef Aigner im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Rekurrent unter Aushandigung seiner Rekursbeilagen mit dem Beifügen zu verständigen, daß er sich wegen Bemessung seiner Erwerbsteuer hier- amts zu melden habe. 4406. Kreisbehördl. Int. des h. Steuer Dions. Erlaßes, womit dem Gesuche des Josef von Jäger um Erwerbsteuer Minderung keine Folge gegeben wird. Gesuchsteller unter Rückschluß seines Erwerbsteuerscheines mit Int. Dekret zu verständigen.
4619. Kreisbehördl. Int. des h. Statth. Erlaßes pcto. Bestreitung der Verwaltungskosten der Sparkasse Steyr aus den Erträgnissen dieser Anstalt. Dieser hohe Erlaß wird zur Wissenschaft genommen und ist dem Herrn Vorsitzenden des Sparkassa Ausschußes, der löbl. Spar- kasse Direktion ferner dem städt. H. Kassa Referenten, dem Herrn Kaßier und Herrn Rechnungs Revidenten in Abschrift zuzustellen. No. 5141 Vortrag Mit Gemeinderathsbeschluße vom 26. Februar l.J. Z. 1022 erhielt ich die Wei- sung, als Kanzlei Vorsteher des Gemein- deamtes zum Behufe der Organisirung dieses Amtes mittelst Vereinfachung und Präzisierung des Geschäftsganges die mir geeignet erscheinenden Vor- schläge zu erstatten, welche ich nur dem löbl. Gemeinderathe folgend zu unterbreiten erlaube. Nach § 91 und 111 der Gemeinde- Ordnung von Steyr obliegt dem Bürgermeister die Leitung und Zutheilung der Geschäfte im Gemeinde- amte. Der Sekretär des Gemeinderathes fungirt als Kanzlei Vorsteher im Gemeindeamte. Der Kanzlei Vorsteher ist sowohl
4619. Kreisbehördl. Int. des h. Statth. Erlaßes pcto. Bestreitung der Verwaltungskosten der Sparkasse Steyr aus den Erträgnissen dieser Anstalt. Dieser hohe Erlaß wird zur Wissenschaft genommen und ist dem Herrn Vorsitzenden des Sparkassa Ausschußes, der löbl. Sparkasse Direktion ferner dem städt. H. Kassa Referenten, dem Herrn Kaßier und Herrn Rechnungs Revidenten in Abschrift zuzustellen. No. 5141 Vortrag Mit Gemeinderathsbeschluße vom 26. Februar l.J. Z. 1022 erhielt ich die Weisung, als Kanzlei Vorsteher des Gemeindeamtes zum Behufe der Organisirung dieses Amtes mittelst Vereinfachung und Präzisierung des Geschäftsganges die mir geeignet erscheinenden Vorschläge zu erstatten, welche ich nur dem löbl. Gemeinderathe folgend zu unterbreiten erlaube. Nach § 91 und 111 der GemeindeOrdnung von Steyr obliegt dem Bürgermeister die Leitung und Zutheilung der Geschäfte im Gemeindeamte. Der Sekretär des Gemeinderathes fungirt als Kanzlei Vorsteher im Gemeindeamte. Der Kanzlei Vorsteher ist sowohl
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