Ratsprotokoll vom 17. August 1858

Hunde mit Ende July l.J. abgelaufen sey. Die Einhebung der Hundesteuer pro 1858/59 pr fl 1 CMz für jeden Hunde wird ge- nehmigt. Es ist demnach, wie voriges Jahr die geeignete Kundmachung zu erlassen; und die Steuermarken auf die angedeutete Art anferti- gen zu lassen. Der Versteuerungstermin ist bis Ende September d.J. festzusetzen, und der Polizeiwachmannschaft wird aufgetragen, nach Umlauf dieser Frist unnachsichtlich gegen die Reni- tenten zu verfahren, wofür denselben für jeden angegebenen Hund ein Be- trag von 20 xr CMz zugesichert wird. Hievon ist die Armen Inst. Rechnungs- führung und das Polizeiamt letzteres zur Anfertigung der Kundmachung und Besorgung der Steuermarken zu verständigen. 4297. Conto des Alois Randhartinger pr. 8 fl 36 xr gelief. Glaserarbeiten in Excölestiner- gebäude. Dem Kassaamte zur Zalung. 4233. Expedit überreicht ad Num 3005 die Competenten Tabelle über die um Ueber- lassung des städt. Theaters für die Win- ter Saison 1858/59 eingelangten Gesuche. Vortrag. Nach den vorjährigen Leistungen des Herrn Hensel und bei dem Umstande,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2