Ratsprotokoll vom 17. August 1858

Hunde mit Ende July l.J. abgelaufen sey. Die Einhebung der Hundesteuer pro 1858/59 pr fl 1 CMz für jeden Hunde wird genehmigt. Es ist demnach, wie voriges Jahr die geeignete Kundmachung zu erlassen; und die Steuermarken auf die angedeutete Art anfertigen zu lassen. Der Versteuerungstermin ist bis Ende September d.J. festzusetzen, und der Polizeiwachmannschaft wird aufgetragen, nach Umlauf dieser Frist unnachsichtlich gegen die Renitenten zu verfahren, wofür denselben für jeden angegebenen Hund ein Betrag von 20 xr CMz zugesichert wird. Hievon ist die Armen Inst. Rechnungsführung und das Polizeiamt letzteres zur Anfertigung der Kundmachung und Besorgung der Steuermarken zu verständigen. 4297. Conto des Alois Randhartinger pr. 8 fl 36 xr gelief. Glaserarbeiten in Excölestinergebäude. Dem Kassaamte zur Zalung. 4233. Expedit überreicht ad Num 3005 die Competenten Tabelle über die um Ueberlassung des städt. Theaters für die Winter Saison 1858/59 eingelangten Gesuche. Vortrag. Nach den vorjährigen Leistungen des Herrn Hensel und bei dem Umstande,

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