Raths=Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr am 17. August 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Lechner, Dr. Spängler, Mayr, Edlbauer, Michael Heindl, Vogl, Vögerl, Unzeittig, Harazmüller, Haas, Anton Heindl, Sandböck, Amort und Millner. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Haller, Eysen, v. Jäger, Krenkl müller, Stigler, Nutzinger und Engl, entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor. 4488. Das Kassaamt überreicht den belegten städt. Voranschlag für das Verwaltungsjahr 1859 zur Prüfung und Genehmigung desselben. Ist das Präliminar zu Folge §. 56 der städt Gemeindeordnung durch 14 Tage zur Einsicht der Gemeindeglieder vorschriftsmäßig aufzulegen, die geeignete Kundmachung zu erlassen, zu affigiren, und den Herrn Viertelmeistern zuzustellen. Nach Ablauf der festgesetzten Frist hat das Expedit zu relationiren. 4493. Das Polizeiamt zeigt an, daß die gegenwärtige Versteuerung der
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