Polierarbeit für andere Gewerktreibende nach den bestehenden Gewerbs und Steuergesetzen bestraft werden würde. 4490. Johann Frauneder, pens. PolizeiWachtmeister um Zuweisung eines größeren Naturalquartiers oder Anweisung eines Quartiergeldes. In dieses Einschreiten findet der Gemeinderath bei dem Umstande nicht einzugehen, als dem Bittsteller normalmäßig keine Wohnung für seinen Ruhestand gebürt, daher er die der ungeachtet erfolgte Zuweisung einer Wohnung als eine besondere Begünstigung zu betrachten hat. Demgemäß wird dem Exhibenten bedeutet, daß er sich binnen 3 Tagen vor dem gefertigten Gemeindevorstande zu erklären habe, ob er die ihm zugewiesene Wohnung annehmen wolle, da nach Ablauf dieser Frist mit selber eine andere Verfügung getroffen werden würde. Gaffl Eduard Mayer Aichinger Sekr. Johann Amort Franz Karl Schriftführer
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2