Ratsprotokoll vom 17. August 1858

Polierarbeit für andere Ge- werktreibende nach den bestehenden Ge- werbs und Steuergesetzen bestraft werden würde. 4490. Johann Frauneder, pens. Polizei- Wachtmeister um Zuweisung eines größeren Naturalquartiers oder Anweisung eines Quartiergeldes. In dieses Einschreiten findet der Ge- meinderath bei dem Umstande nicht einzugehen, als dem Bittsteller nor- malmäßig keine Wohnung für seinen Ruhestand gebürt, daher er die der ungeachtet erfolgte Zuweisung einer Wohnung als eine besondere Begün- stigung zu betrachten hat. Demgemäß wird dem Exhibenten be- deutet, daß er sich binnen 3 Tagen vor dem gefertigten Gemeindevor- stande zu erklären habe, ob er die ihm zugewiesene Wohnung annehmen wolle, da nach Ablauf dieser Frist mit selber eine andere Verfügung getroffen werden würde. Gaffl Eduard Mayer Aichinger Sekr. Johann Amort Franz Karl Schriftführer

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