personellen Weißwarenhandlungs- befugnisses gegen Anheimsagung des auf dem Haute No 4 in Ort radi- zirten gleichen Gewerbes. Nachdem außer der Provinzial Hauptstadt nach den gegenwärtig bestehenden Gesetzen keine Spezial Handelsbefugnisse verliehen werden dürfen, und zur Erlangung eines Handlungsbefugnisses überhaupt die Nachweisung der vorgeschrie- benen persönlichen Fähigkeiten zur Ausübung eines Handlungsgewer- bes nothwendig erscheint, so kann diesem Ansuchen keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen angemeldet und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß. 4084. Mathias Eigruber überreicht seine Vorstellung gegen den Erlaß vom 12. July l.J. Z. 3865 pcto Abmahnung vom Po- lieren seiner selbst fabricirten Mes- serwaren. Auf Grund dieser Vorstellung wird dem Herrn Gesuchsteller bedeutet, daß dem Polieren seiner eigenen Erzeug- nisse mittelst eigenen Poliervorrich- tungen kein Anstand entgegen stehe, Gesuchsteller wird jedoch aufmerksam gemacht, daß jede von selben übernommenen
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