Ratsprotokoll vom 17. August 1858

personellen Weißwarenhandlungsbefugnisses gegen Anheimsagung des auf dem Haute No 4 in Ort radizirten gleichen Gewerbes. Nachdem außer der Provinzial Hauptstadt nach den gegenwärtig bestehenden Gesetzen keine Spezial Handelsbefugnisse verliehen werden dürfen, und zur Erlangung eines Handlungsbefugnisses überhaupt die Nachweisung der vorgeschriebenen persönlichen Fähigkeiten zur Ausübung eines Handlungsgewerbes nothwendig erscheint, so kann diesem Ansuchen keine Folge gegeben werden. Gegen diese Entscheidung steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterei offen, welcher binnen 4 Wochen angemeldet und binnen weiteren 14 Tagen überreicht werden muß. 4084. Mathias Eigruber überreicht seine Vorstellung gegen den Erlaß vom 12. July l.J. Z. 3865 pcto Abmahnung vom Polieren seiner selbst fabricirten Messerwaren. Auf Grund dieser Vorstellung wird dem Herrn Gesuchsteller bedeutet, daß dem Polieren seiner eigenen Erzeugnisse mittelst eigenen Poliervorrichtungen kein Anstand entgegen stehe, Gesuchsteller wird jedoch aufmerksam gemacht, daß jede von selben übernommenen

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