des Pfandrechtes für ein Kapital pr. 100 fl C.M. sammt Nebensache bei der in Gewerb- protokolle folio 138 aufscheinenden bürgl. Schneidergerechtsame. Auf Grund des orig. Schuldscheines dto. 1. July 1851 wird das Pfandrecht im Sinne des § 452 a.b.G.B. für eine Schuldforderung pr. fl 100 auf das verkaufliche, den Eheleuten Johann und Klara Obermüller gehörige Schnei- dergewerbe in Steyr zu Gunsten des H. Franz Stadler, Weißwarenhändler in Steyr im städt. Gewerbprotokolle folio 138 eingetragen. 3772. Georg Sindhuber, um Eintragung des Eigenthumsrechtes für sich u. seine Ehegat- tin A. Maria bei der von Alex. und Josefa Neumann erkauften im Gewerb- protokolle folio 44 aufscheinenden ver- käuflichen Schneidergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages dto. 18. Febr. 1858 wird das Eigenthums- recht auf die von Alex. Neumann be- sessene Schneidergerechtsame zu Gunsten des Georg Sindhuber um den Normal- werth dieses Gewerbes im Gewerbpro- tokolle Steyr folio 44 eingetragen. 3825. Berthold Brandstetter um Eintragung seines Eigenthumsrechtes bei der von Elisabeth Mayr erkauften Markthütte No. 70 alt/77 neu folio 55. Auf Grund des orig. Kaufvertrages
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