des Pfandrechtes für ein Kapital pr. 100 fl C.M. sammt Nebensache bei der in Gewerbprotokolle folio 138 aufscheinenden bürgl. Schneidergerechtsame. Auf Grund des orig. Schuldscheines dto. 1. July 1851 wird das Pfandrecht im Sinne des § 452 a.b.G.B. für eine Schuldforderung pr. fl 100 auf das verkaufliche, den Eheleuten Johann und Klara Obermüller gehörige Schneidergewerbe in Steyr zu Gunsten des H. Franz Stadler, Weißwarenhändler in Steyr im städt. Gewerbprotokolle folio 138 eingetragen. 3772. Georg Sindhuber, um Eintragung des Eigenthumsrechtes für sich u. seine Ehegattin A. Maria bei der von Alex. und Josefa Neumann erkauften im Gewerbprotokolle folio 44 aufscheinenden verkäuflichen Schneidergerechtsame. Auf Grund des orig. Kaufvertrages dto. 18. Febr. 1858 wird das Eigenthumsrecht auf die von Alex. Neumann besessene Schneidergerechtsame zu Gunsten des Georg Sindhuber um den Normalwerth dieses Gewerbes im Gewerbprotokolle Steyr folio 44 eingetragen. 3825. Berthold Brandstetter um Eintragung seines Eigenthumsrechtes bei der von Elisabeth Mayr erkauften Markthütte No. 70 alt/77 neu folio 55. Auf Grund des orig. Kaufvertrages
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