sanitätlicher Hinsicht dem Aufbau nichts entgegen stehe; es ist demnach die Äußerung des H. Kreisarztes im kurzen Wege einzuholen. Mit Herrn Bauführer Direktor Aigner aber ist nach § 6 des Uebergabsvertrages ein Ueber- einkommen derart zu treffen, daß derselbe eine Erklärung ausstellt, diesen Zubau an den Orden abzu- treten, und daß sonach mit der Instituts Vorstehung oben erwähntes Uebereinkommen abgeschlossen wer- den soll; allein festgesetzt wird, daß, wenn eine Aenderung in der Krankenpflege eintreten sollte und somit das ganze Gebäude von den Orden dereinst zurück- gegeben werden sollte, die Ablöse dieses Gebäudes derart zu geschehen habe, daß dasselbe von beeideten Schätzmeistern geschätzt, um den Schätzungswerth, wobei aber auch die mögliche Verwendung des Ge- bäudes maßgebend sein wird zur Ablösung kommen soll. Zu diesem Behufe ist Herr Direktor Aigner einzuladen, erwähnte Er- klärung abzugeben, so wie Herr Sekretär Aichinger ersucht wird, das Uebereinkommen abzufassen und das hierauf bezügliche einzuleiten.
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