Vorkehrungen zur künftigen Vermeidung derselben kund gegeben haben. Demnach muß ich aber erst die Frage stellen, ob der fragliche Brunnen als zur Schule gehöriger Raum zu betrachten sey, folglich jedwede Reparatur auf Kosten der Schul- konkurrenz zu geschehen habe, oder ob dieser Brunnen als Gemein- debrunnen zu gelten habe, daher der Ennsdorfer Brunverwal- tung zur Herhaltung zu überge- ben sey? Nach mehreren Erörterungen fand sich der Gemeinde Rath be- stimmt diesen fraglichen Brunnen, als zur Schule gehörigen Brunnen zu erklären, so, daß jede Repa- ratur an selben auf Kosten der Schulkonkurrenz zu geschehen habe. Hierauf haben die Reinigung selben und die nöthigen Vorkehrungen betreffs des erwähnten Uebelstand ehestens zu geschehen, weßwegen das Bauamtsschaffner Weiß zu beauftragen ist und der Hr. Referent der IV. Sektion wolle geeignete Vor- schläge zur Behebung der Uebel- stände erstatten. Gaffl Aichinger Eduard Mayer Johann Amort Franz Karl Schriftführer
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