Waisenkapitalien nicht berechtigt ist, und bei dem Umstande, als sämtl. Justizakten des vormaligen Magist. Steyr den hierstelligen Gerichtsbehörden übergeben worden, auch nicht in der Lage ist, über die innerwähnte Waisenkapitalsforderung einen näheren Aufschluß zu ertheilen, kann diesem Ansuchen nicht die gewünschte Folge gegeben werden. ad 2286. Betreffend die Provisionirung des Polizeiwachtmeisters Johann Frauneder. Vortrag Nach dem Gemeinderathsbeschluß vom 22. April d.J. sollte wegen Provisionirung des Wachtmeisters Frauneder der geeignete Antrag gestellt werden. Ich erlaube mir nur in Kürze in Erinnerung zu bringen, daß Frauneder seit dem Jahre 1838 im städt. Diensten steht, somit volle 20 Jahre hierorts seinen Verpflichtungen nachgekommen ist und in aerarischen Diensten vom Jahre 1820 bis 1838 durch 18 Jahre gestanden hat, mithin seine Dienstjahre sich auf 38 Jahre belaufen. Ob seines redlichen Verhaltens der zunehmenden Kränklichkeit und zuletzt
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