Ratsprotokoll vom 6. Juli 1858

es hat sich Gesuchsteller dießfalls an die bestehenden Gesetze zu halten. 3695. Georg Haidl, um Ertheilung eines Befugnisses zum Lederauschnitte für Schuhmacher und zum Schuhmacherwerkzeug Verschleiß in Steyr. In Folge dieses Einschreitens wird dem Gesuchsteller bekannt gegeben, daß dem vom selben beabsichtigten Verschleiße von Schuhmacher Werkzeugen kein Hinderniß im Weg stehe, und daß er sich hieramts nach Bemessung seiner dießfälligen Erwerbsteuer zu melden habe. Nachdem zum Verkauf von nicht selbst erzeugten Leder außer den Provinzialhauptstädten kein spezieles Befugniß verliehen werden darf, wird Ihr dienstbezügliches Ansuchen als unstatthaft zurückgewiesen, wogegen Ihnen jedoch der Rekurs an Eine hohe kk. Statthalterey offen steht, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 3731. Josef Haslinger überreichte neuerlich seine Bitte um Ertheilung eines personellen Wirthsgewerbbefugnisses. Diesem Einschreiten kann in Gemäßheit der h. Statth. Entscheidung vom 31. Mai 1857 Z. 8623 und in Aufrechthaltung des hierortigen Bescheides

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